Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2017-199
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Sachverhalt:
Es wird der als Anhang beigefügte Jahresabschluss zum 31.12.2015 nebst Anlagen zur Prüfung und zum nachfolgenden Beschluss vorgelegt.
Der Jahresabschluss 2015 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 248.372,82 EUR ab. Gemäß § 25 (3) GemHVO-Doppik darf die Ergebnisrücklage höchstens 25 % und soll mindestens 10 % der Allgemeinen Rücklage betragen. Die Ergebnisrücklage entsteht durch Jahresüberschüsse und vermindert sich um Jahresfehlbeträge.
Seitens der Verwaltung wird empfohlen, den Jahresüberschuss der Ergebnisrücklage zuzuführen um mögliche Jahresfehlbeträge in Folgejahren ausgleichen zu können. Durch die Zuführung erfolgt ein Anstieg der Ergebnisrücklage auf 439.939,24 EUR. Dies sind rund 23,84 % der Allgemeinen Rücklage. Die in § 25 (3) GemHVO-Doppik geforderte Höchstgrenze von 25 % der Allgemeinen Rücklage wird somit nicht überschritten.
Der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung empfiehlt dem Amtsausschuss folgenden Beschluss.
Beschlussvorschlag:
Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 des Amtes Hörnerkirchen wird beschlossen. Der Empfehlung der Verwaltung hinsichtlich der Aufstockung der Ergebnisrücklage um den Jahresüberschuss in Höhe von 248.372,82 EUR wird gefolgt.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
- Jahresabschluss des Amtes Hörnerkirchen zum 31.12.2015 inkl. Anlagen
- Lagebericht für das Haushaltsjahr 2015
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Jahresabschluss 2015 inkl. Anlagen (1523 KB) | ||||
2 | Lagebericht für das Haushaltsjahr 2015 (201 KB) |
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