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Auszug - Aufstellung des B-Planes Nr. 14 "Ecke Lindenstraße / Steinstraße" östlich der Lindenstraße und südlich der Steinstraße hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Nachtmann von der Stadtplanung.dn aus Pinneberg stellt den Anwesenden anhand einer PowerPoint-Präsentation die Planung für die Aufstellung des B-Planes Nr. 14 „Ecke Lindenstraße / Steinstraße“ östlich der Lindenstraße und südlich der Steinstraße vor.
Die Gemeindevertretung ist sich einig, dass die zwei genannten Artenvorschläge der Bäumen (Spitzahorn und Ungarische Eiche) bei der Festsetzung nach § 84 Abs. 1 LBO unter II.5.3 entfernt werden sollen. Als Artenvorschlag sollen heimische Gehölze berücksichtigt werden.
Außerdem sollen bei der Festsetzung nach § 84 Abs. 1 LBO unter II.5.1 nur noch mindestens 4 Laubbäume berücksichtigt werden. Die anderen 3 Laubbäume sollen im Westen an dem zusätzlichen Grünstreifen errichtet werden. Dies muss in dem städtebaulichen Vertrag geregelt werden. Außerdem sollen Regelungen über die nachträgliche Wasserrohrverlegung und den Durchgangsweg zu dem zusätzlichen Grünstreifen im Westen in dem städtebaulichen Vertrag vereinbart werden.
Weiterhin berichtet Herr Welling, dass der Landwirt von dem östlich angrenzenden bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb nicht nur mit einer Heckenpflanzung in dem Randbereich zufrieden sein wird. Es sollte auch eine Sichtschutzwand in Höhe von 2,20 m berücksichtigt werden. Frau Nachtmann weist darauf hin, dass diese Regelung nicht in dem Bebauungsplan festgesetzt werden sollte. Sie empfiehlt der Gemeindevertretung, dies ebenfalls in dem städtebaulichen Vertrag festzuhalten.
Ferner spricht sich die Gemeindevertretung dafür aus, dass die Fläche zum Anpflanzen von Hecken im Westen an dem Grünstreifen mit der Bezeichnung 2 nicht mit einer mind. 1,50 m hohen geschnittenen Laubhecke berücksichtigt wird, sondern dass eine Hecke mit einer Höhe von 0,70 m festgesetzt wird.
Beschluss:
- Der Entwurf für die Aufstellung des B-Planes Nr. 14 und der dazu gehörenden 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Gebiet östlich der „Lindenstraße“ und südlich der „Steinstraße“ und die dazu gehörende Begründung werden in der vorliegenden Fassung mit den genannten Änderungen gebilligt. Die endgültigen Versionen der Gutachten sollen in die Planunterlagen eingearbeitet werden.
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen:12
Nein- Stimmen:0
Enthaltungen:0
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