Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2017-174
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Sachverhalt:
Im nächsten Schritt des Bauleitplanverfahrens zum B-Plan Nr. 14 und der 1. Änderung des F-Planes soll der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden, hierzu hat das Stadtplanungsbüro dn-stadtplanung mit den beauftragten Gutachtern gesprochen, um die Unterlagen für den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vorzubereiten und den folgenden Stand mitgeteilt:
Für den B-Plan 14 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen und der dazu gehörenden 1. Änderung des Flächennutzungsplanes fehlen noch die Endfassungen für Geruch und Staub sowie das Lichtgutachten. Dadurch bedingt, dass der Architekt der EDEKA erst jetzt den endgültigen Gebäudeplan mit den entsprechend notwendigen Informationen eingereicht hat, müssen die vorbereiteten Gutachten auf den aktuellen Stand gebracht werden.
Das Geruch- und Staubgutachten wird in der nächsten oder in der übernächsten Woche fertiggestellt. Bei Geruch wird es Überschreitungen geben, dies kann aber abgewogen werden.
Für die Erstellung des Lichtgutachtens hat das beauftragte Büro LAIRM Consult gerade erst die Information zu den Leuchtmitteln erhalten. Herr Peschel wird versuchen, die Daten bis übernächste Woche einzubauen und das Gutachten fertig zu stellen. Da in diesem Fall die Einhaltung der Auflagen der Baugenehmigung obliegt, wird dies nur inhaltlich in die Begründung aufgenommen.
Beim Wasser wird mit dem vorläufigen Gutachten von d+p gearbeitet. Es gibt hierin eine Aussage, wie groß der Regenrückhalteraum sein muss. Das Stadtplanungsbüro wird darauf hinweisen, dass das RRB außerhalb des Plangebietes verortet wird. Die Gemeinde muss spätestens bis zum Satzungsbeschluss die Flächen gesichert haben.
Im Rahmen des Umweltberichtes wird das beauftragte Büro einen Entwurf erarbeiten, je nach Stand der oben genannten Gutachten muss die Begründung in einzelnen Punkten noch geändert oder angepasst werden.
Das Stadtplanungsbüro gibt den Hinweis, dass für die Beschlüsse im Ausschuss und der Gemeindevertretung ein Satz aufgenommen werden muss, dass die endgültigen Versionen der Gutachten in die Planunterlagen eingearbeitet werden sollen, da teilweise nur Entwürfe der Gutachten vorliegen.
Die vollständigen Unterlagen werden insofern erst zur Sitzung der Gemeindevertretung vorliegen, sobald die neuen Unterlagen des EDEKA-Architekten geprüft worden sind. Insofern befindet sich in den Anlagen der derzeitige Stand der Planzeichnung und die „vorläufigen“ textlichen Festsetzungen, die Begründung ist noch in der Fertigung. Dieser Entwurf kann voraussichtlich in der 25. KW zur Sitzung der Gemeindevertretung fertig gestellt werden.
Beschlussvorschlag:
- Der Entwurf für die Aufstellung des B-Planes Nr. 14 und der dazu gehörenden 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Gebiet östlich der „Lindenstraße“ und südlich der „Steinstraße“ und die dazu gehörende Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. Die endgültigen Versionen der Gutachten sollen in die Planunterlagen eingearbeitet werden.
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
Finanzielle Auswirkungen:
-/-
Anlage/n:
Entwurf der Planzeichnung
Entwurf der textlichen festsetzungen
Entwurf der Legende
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | BRA16001_11018 Planz (179 KB) | |||
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2 | BRA16001_11019 Text (265 KB) | |||
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3 | BRA16001_11020 Legende (473 KB) | |||
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4 | BRA16001_11019 Text_Änderungsmodus (271 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
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Fax: 04123 681-260
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76