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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - 3. Änderung des F-Planes der Stadt Barmstedt für folgende Bereiche: - Gew. Nord/östl. Lutzhorner Landstr./nördl. Friedhof - Regenrückh. B-46/östlich Weidkamp - Entwidmung Bahnfläche/An der Bahn/VCP - Umwandlung SO Altenheim/Brunnenstr. - Umwandlung SO Rathaus/Bahnhofstr. - SO Altenheim/Marktstr. Entwurf und Auslegung  

Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
TOP: Ö 23
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 27.06.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:12 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
Zusatz: Es wird darauf hingewiesen, dass die Beratung der TOP 20 bis 25 möglicherweise aus zeitlichen Gründen erst in der nächsten Sitzung der Stadtvertretung am 18.07.2017 erfolgen kann.
VO/2017-055 3. Änderung des F-Planes der Stadt Barmstedt für folgende Bereiche:
- Gew. Nord/östl. Lutzhorner Landstr./nördl. Friedhof
- Nahvers. Nord/Wohngebietserw./westlich Lutzhorner Landstr.
- Regenrückh. B-46/östlich Weidkamp
- Entwidmung Bahnfläche/An der Bahn/VCP
- Umwandlung SO Altenheim/Brunnenstr.
- Umwandlung SO Rathaus/Bahnhofstr.
- SO Altenheim/Marktstr.
- westl. der Brunnenstr.
Entwurf und Auslegung
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rubart, Wolfgang
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Ortwin Schmidt informiert über die Beratungen im Bauausschuss am 30.01.2017 und 22.05.2017.

Er weist darauf hin, dass folgende Bereiche aufgrund von Planungshemmnissen vorerst zurückgestellt werden:

-          Nahversorger Nord/Wohngebietserweiterung/westlich Lutzhorner Landstraße

-          Allgemeines Wohngebiet westlich der Brunnenstraße.

 

Die beiden zurückgestellten Bereiche sind in der Vorlage noch enthalten. Die Rückstellung ergibt sich aus dem Protokoll des Bauausschusses am 30.01.2017.


Beschluss:

  1. Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt für die folgenden Teilflächen:

    a) nördlich des Friedhofes und östlich der "Lutzhorner Landstraße" (Gewerbe Nord),
    b) östlich des "Weidkamps" (Regenrückhaltung),
    c) An der Bahn“ und nördlich der AKN-Trasse (Rettungswache/Kita),
    d) nördlich der "Brunnenstraße", südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der "Johannisstr." (ehem. Altenheim),
    e) westlich Bahnhofstraße, östlich Holstenring, nördlich Reichenstraße (altes Rathaus)
    f) südlich der "Marktstraße", westlich und einschließlich der Feuerwache und süstlich des Freibades (Feuerwache)

    und die dazu gehörende Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:17

Nein- Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

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