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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Aufstellung des B-Planes Nr. 14 "Ecke Lindenstraße / Steinstraße" östlich der Lindenstraße und südlich der Steinstraße hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung des Bau- und Wegeausschusses Brande-Hörnerkirchen
TOP: Ö 8
Gremium: Bau- und Wegeausschuss Brande-Hörnerkirchen Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 13.06.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Landhaus Mehrens
Ort: Rosentwiete 34, 25364 Brande-Hörnerkirchen
VO/2017-174 Aufstellung des B-Planes Nr. 14 "Ecke Lindenstraße / Steinstraße" östlich der Lindenstraße und südlich der Steinstraße
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rubart, Wolfgang
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Der Vorsitzende des Bau- und Wegeausschusses, Herr Jens Fischer, verweist zunächst auf den in der Vorlage dargestellten Sachverhalt. Im näcshten Schritt des Bauleitplanverfahrens soll der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der Gemeindevertretung empfohlen werden. Alle notwendigen Unterlagen sind vorhanden. Lediglich im Rahmen der Planung des Beckens für den Regenrückhalt sind weitere Vorarbeiten notwendig. Herr Ulrich Konkel schlägt vor, die Artenvorschläge r die festzusetzenden Bäume und die Standorte der Bäume aus verschiedenen Gründen zu ändern. Die Eichen, Linden und der Ahorn sollten aus der Liste herausgenommen werden. Eine entsprechende Beschlussfassung soll während der Sitzung der Gemeindevertretung vorgenommen werden.

Nachfolgend wird der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung empfohlen:


Beschlussvorschlag an die Gemeindevertretung:

  1. Der Entwurf für die Aufstellung des B-Planes Nr. 14 und der dazu gehörenden 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Gebiet östlich der „Lindenstraße“ und südlich der „Steinstraße“ und die dazu gehörende Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. Die endgültigen Versionen der Gutachten sollen in die Planunterlagen eingearbeitet werden.

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig 

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