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Auszug - B-Plan Nr. 72 b der Stadt Barmstedt für das Gebiet östlich der "Düsterlohe", westlich der "Norderstraße" und nördlich der "Großen Gärtnerstraße" hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Nachtmann stellt den Entwurf für den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vor.
Herr Ortwin Schmidt fragt an, ob der Schmutzwasserkanal ausreichend dimensioniert ist.
Herr Dieckmann berichtet, dass der AZV den Kanalbau im Sandweg am SSV Richtung Bornkamp favorisiert. Alternativ wird der Anschluss an den Kanal in der Großen Gärtnerstraße versucht.
Herr Gottschalk und Herr Axel Schmidt lehnen den Sandweg wegen der Störung der großen Linden als Alternative ab.
Desweiteren fragt Herr Ortwin Schmidt an, ob für die möglicherweise geplante Kindertages- stätte eine Fläche im B-Plan festgesetzt werden soll.
Herr Dieckmann rät davon ab, im Vorwege eine Fläche festzusetzen. Die Planung einer KiTa kann bei Bedarf problemlos im B-Plangebiet erfolgen.
Axel Schmidt regt an, ausreichend große Grundstücke anzubieten. Ferner weist er im Hin- blick auf eine energieeffiziente Versorgung auf die Planung eines BHKW im Baugebiet hin.
Herr Gottschalk beantragt eine Verlegung der Einfahrt in das Baugebiet wegen eines möglichen Konfliktes mit den Bussen die vor der Kreisjugendbildungsstätte rangieren.
Der Antrag die Einfahrt zu verschieben, wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:1
Nein-Stimmen:7
Enthaltungen:0
Axel Schmidt beantragt, die GRZ in den Quartieren 1+4 auf 0,3 zu ändern. Der Antrag kann sich nicht durchsetzen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:4
Nein-Stimmen:4
Enthaltungen:0
Die weitere Beratung, z. B. zur Aufnahme eines Pflanzgebotes, soll in einer Arbeitsgruppe noch vor der nächsten Stadtvertretung erfolgen.
(Anmerkung der Verwaltung: Der Termin für die AG wurde für den 12.06.2017 vereinbart)
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
- Der Entwurf für die Aufstellung des B-.Planes Nr. 72 b der Stadt Barmstedt für das Gebiet östlich der "Düsterlohe", westlich der "Norderstraße" und nördlich der "Großen Gärtnerstraße" und die dazu gehörende Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen:5
Nein- Stimmen:0
Enthaltungen:3
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