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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2017-164  

Betreff: B-Plan Nr. 72 b der Stadt Barmstedt für das Gebiet östlich der "Düsterlohe", westlich der "Norderstraße" und nördlich der "Großen Gärtnerstraße"
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rubart, Wolfgang
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
22.05.2017 
Sitzung des Bauausschusses Barmstedt (offen)   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Für das bisher landwirtschaftlich genutzte Areal (Baumschule) östlich der Straße „Düsterlohe“, westlich der „Norderstraße“ und nördlich der „Großen Gärtnerstraße sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung geschaffen werden. Hier soll in überwiegend aufgelockerter Bebauungsstruktur ein allgemeines Wohngebiet entwickelt werden..

 

Der Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung des B-Planes Nr. 72 b wurde bereits am 12.07.2016 durch die Stadtvertretung Barmstedt gefasst, die frühzeitige Beteiligung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB wurde mit Schreiben vom 02.03.2017 veranlasst, die Träger öffentlicher Belange hatten bis zum 07.04.2017 Zeit sich zu äußern. Die Bürgerbeteiligung fand in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung am 15.05.2017 statt. Relevante Anregungen und Bedenken wurden in die Unterlagen aufgenommen und befinden sich in der als Anlage beigefügten Abwägungsunterlage.

 

Aufgrund der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung vom Archäologischen Landesamt  wurde bereits eine archäologische Untersuchung durchgeführt, da sich der Geltungsbereich des B-Planes in einem archäologischen Interessengebiet (Grabhügelgruppe und Urnenfriedhof der vorrömische Eisenzeit) befindet. Das archäologische Landesamt hat inzwischen die Freigabe für die weitere Planung erteilt. Als weitere Unterlagen liegt ein bodenhygienisches Gutachten vor, aus dem zusammenfassend hervorgeht, dass sich keine Hinweise auf Bodenbelastungen ergeben haben, Maßnahmen bezüglich des anstehenden Bodens sind daher nicht erforderlich. Ein wasserwirtschaftliches Gutachten wird derzeit erstellt. Erste Erkenntnisse haben ergeben, dass eine Stauwasserfläche in einer Größe von rund 500 m² bei einer Tiefe von 0,60 m benötigt wird. Ein Lichtimmissionsgutachten sowie ein Lärmgutachten sind ebenfalls in Bearbeitung. Bezüglich der Lichtimmissionen geht das beauftragte Büro hinsichtlich des Beurteilungskriteriums der Blendung von einer belästigenden Wirkung der Flutlichtanlage des Sportplatzes aus. Dies betrifft insbesondere die beiden nach Osten ausgerichteten Leuchten der mittleren Masten vom Sportplatz 1, außerdem die Leuchten auf der Westseite des dahinterliegenden Sportplatzes 2. Dadurch ist eine Überschreitung des Immissionswertes für Wohngebiete und für Mischgebiete mit dem nächstniedrigeren Schutzanspruch zu erwarten. Hier wird eine Abwägung im Bebauungsplanverfahren für möglich gehalten. Bezüglich der Lärmimmissionen hat das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume angemerkt, dass der Bundesrat am 31.03.2017 der Verordnung zur zweiten Änderung der 18. BimSchV bereits zugestimmt hat und diese demnächst rechtskräftig wird. Mit der Änderung ist der zulässige Immissionswert für die Ruhezeit am Sonntag bzw. werktags am Abend um 5 db(A) erhöht, so dass die vorgelegte Planung auch ohne zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen wie fest verglaste Fenster mit der Sportanlage verträglich wäre. Die Erhöhung des Abstandes durch Schaffung einer Grünfläche / Regenrückhaltung wäre damit ausreichend. Die Aussagen aus dem Lärmgutachten sind abzuwarten und in der Abwägung zu ergänzen.

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Entwurf für die Aufstellung des B-.Planes Nr. 72 b der Stadt Barmstedt für das Gebiet östlich der "Düsterlohe", westlich der "Norderstraße" und nördlich der "Großen Gärtnerstraße" und die dazu gehörende Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

-/-

 


Anlage/n:

 

Entwurf der Planzeichnung

Entwurf der Begründung

Entwurf der textlichen Festsetzungen

Entwurf der Legende

Abwägungsunterlagen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 BAR16004_11006 Planz (499 KB)      
Anlage 3 2 BAR16004_11007 Legende (364 KB)      
Anlage 1 3 BAR16004_11003_Begründung (2372 KB)      
Anlage 5 4 BAR16004_11008 Text (45 KB)      
Anlage 4 5 BAR16004_13005_4(1) (498 KB)      
Stammbaum:
VO/2017-164   B-Plan Nr. 72 b der Stadt Barmstedt für das Gebiet östlich der "Düsterlohe", westlich der "Norderstraße" und nördlich der "Großen Gärtnerstraße" hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss   FB 400 Bauen und Umwelt   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2017-164-1   B-Plan Nr. 72 b der Stadt Barmstedt für das Gebiet östlich der "Düsterlohe", westlich der "Norderstraße" und nördlich der "Großen Gärtnerstraße" hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss   FB 400 Bauen und Umwelt   Beschlussvorlage Barmstedt

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