Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Städtebauförderungsprogramm Denkmalschutz Schlossinsel  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bauausschusses Barmstedt
TOP: Ö 5
Gremium: Bauausschuss Barmstedt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 08.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:08 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Aula der Grund- und Gemeinschaftschule
Ort: August-Christen-Straße
VO/2017-140 Städtebauförderungsprogramm Denkmalschutz Schlossinsel
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Dorsch, Renate
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Schmidt erteilt Frau Sabine Kling das Wort. Sie stellt sich als Referatsleiterin im Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein für Städtebauförderung, Besonderes Sdtebaurecht und Baukultur, sowie das Städtebauförderungsprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ vor. Die Stadt Barmstedt hat als eine von 4 weiteren Gemeinden und Städten die Möglichkeit zu Teilnahme an dieser Programmerweiterung erhalten.

 

Herr Schmidt gibt einen kurzen Überblick über die Vorlage und geht insbesondere auf die Anlage 3 „Entwurf der kartographischen Darstellung des Gebietes“ ein. Hier wurden von der Verwaltung bereits in Vorabstimmung mit Frau Kling einige Maßnahmen aufgelistet, die im Rahmen einer Städtebausanierung durchgeführt werden könnten. Weiterhin verweist er auf die derzeitige Bürgerbeteiligung „Zukunft Schlossinsel - Ideen gesucht!“, die durch die Arbeitsgruppe aus Politik und Verwaltung initiiert wurde.

 

hrend der anschließenden Beratung werden folgende Fragen gestellt und diese vorrangig von Frau Kling beantwortet:

 

  • Befindet sich der in der Vorlage genannte „chengarten“ auf städtischem Grundstück?

Nein, das Grundstück ist im Privatbesitz.

 

  • Sind Fahrstühle im Hinblick auf die Kosten für die Herstellung der Barrierefreiheit überhaupt notwendig?

Bei öffentlichen Gebäuden mit öffentlicher Nutzung (z.B. Museen) verlangt die Landesbauordnung barrierefreie Zugänge. Sie sind deshalb auch Förderungsvoraussetzung. Bei öffentlichen Gebäuden mit privater Nutzung (z.B. Café) besteht kein zwingender Handlungsbedarf und ist deswegen keine Förderauflage. 

 

  • Wie hoch werden die Investitionskosten sein?

Die Gesamtkosten können ohne die Voruntersuchung nicht genau ermittelt werden. Teil der Voruntersuchung ist eine Kostenkalkulation, anhand der entschieden werden kann, welche Maßnahmen umgesetzt werden. Weiterhin ist Städtebauförderung ein Projekt für mehrere Jahre, der städtische Anteil muss nicht in einer Summe aufgebracht werden, sondern kann auf viele Jahre (z.B. 10 Jahre) verteilt werden. Frau Kling schätzt die Investitionskosten vorsichtig auf einen ca. zweistelligen Millionenbetrag (ca. 10 Mio.).

 

  • Hat die Stadt Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Voruntersuchung?

Ja, die Mitwirkung der Stadt und der Bürger/innen ist ein wichtiger Bestandteil in diesem Prozess.

 

  • Wie werden erzielte Einnahmen bei der Förderung berücksichtigt?

Einnahmen, wie zum Beispiel Mieteinnahmen, werden bei den jeweiligen Baumaßnahmen angerechnet.

 

  • Ist ein Förderverein hilfreich?

Ja, ein Förderverein kann zum Beispiel den laufenden Betrieb finanziell unterstützen. Spenden für Baumaßnahmen würden angerechnet werden. Die Stadtverwaltung prüft bereits die Vor- und Nachteile eines Fördervereines.

 

  • Was ist mit der Förderung von Tourismus?

Städtebauförderung schließt mit der Modernisierung von Gebäuden Tourismus nicht aus. Reine touristische Maßnahmen, zum Bespiel neue Möbel für das Museum, sind nicht förderfähig.

 

  • Kann die Voruntersuchung auch im Rahmen einer Bachelorarbeit erfolgen?

Studentische Arbeiten sind eine gute Grundlage für Konzeptentwicklungen, jedoch als Voruntersuchung nicht zulässig und nicht förderfähig.

 

  • Ist das Konzept auch Förderfähig, wenn keine Maßnahmen ergriffen werden, zum Beispiel aus Kostengründen?

Ja, die Förderung ist unabhängig von der Durchführung der möglichen Maßnahmen.

 

  • Was passiert bei der Nicht-Genehmigung des städtischen Haushaltes durch die Kommunalaufsicht, aufgrund der hohen Investitionssummen?

Städte sollen sich entwickeln. Die Voruntersuchung ist eine gute Argumentationsgrundlage für die Genehmigung der Haushalte. Weiterhin besteht die Möglichkeit, Maßnahmen langsamer durchzuführen, da Städtebauförderung nicht an einen konkreten Zeitplan gebunden ist.

 

r die Gebietsumgrenzung ist die Flurstückseinteilung in der kartografischen Darstellung genauestens anzugeben.

 

Einsparung an Betriebskosten (Strom, etc.) durch energetische Maßnahmen verbleiben bei der Stadt. Einnahmen aus Miete und Pacht fließen in die Förderung ein, ebenso von einem Förderverein generierte Einnahmen.

 

Ein Konzept für die Vermarktung der gesamten Stadt Barmstedt ist nicht förderfähig. Ein Konzept für die Schlossinsel ist in diesem Förderprogramm förderfähig.

 

Vorrangig sollte ein Nutzungskonzept erstellt werden, danach ein Modernisierungskonzept der einzelnen Gebäude folgen.

 

Frau Kling empfiehlt dringend die Konzepterstellung mit einem Gutachter.

 

Nicht förderfähig sind:

 

  • Nutzungsspezifische Einrichtungen, wie Ausstattung, Großcheneinrichtungen, Möbel, Kreditzinsen, etc.
  • Bei Abwicklung über einen Sanierungsträger sind die Förderquoten deutlich niedriger.
  • Frau Kling erklärt auf Nachfrage von Frau Döpke, dass der erforderliche Beschluss der Stadtvertretung am 27.06.2017 dem bis zum 08.06.2017 einzureichenden Förderantrag nachgereicht werden kann.

Beschluss:

Die  Stadtvertretung beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, r das Gebiet Rantzauer Schlossinsel beim Land Schleswig-Holstein den Antrag zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“r das Programmjahr 2017 zu stellen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:9

Nein- Stimmen:keine

Enthaltungen:keine

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

 

Telefon: 04127 - 977537

Partner