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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2017-140  

Betreff: Städtebauförderungsprogramm Denkmalschutz Schlossinsel
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Dorsch, Renate
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
08.05.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bauausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Kultur, Schule und Sport Barmstedt Vorberatung
08.05.2017 
Sitzung des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
27.06.2017 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Stadt Barmstedt hat auf Grund zusätzlicher Fördermöglichkeiten für die Region der Schlossinsel die Möglichkeit bekommen, beim Land Schleswig-Holstein ihr Interesse an Fördermitteln aus dem Städtebauförderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ zu bekunden. Nach Einreichung der Interessenbekundung hat ein Gespräch mit Frau Kling vom Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten SH am 04.04.2017 stattgefunden,  Protokoll s. Anlage 1. Frau Döpke hat hierüber im nichtöffentlichen Teil der Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt am 04.04.2017 berichtet. Das Ergebnis der Interessenbekundung liegt schriftlich vor, s. Anlage 2; Frau Döpke hat das Ergebnis im Hauptausschuss am 25.04.2017 vorgetragen. Es kann ein Förderantrag von der Stadt Barmstedt gestellt werden. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag bis zum 08.06.2017 beim Land SH  einzureichen. Es sind diverse Unterlagen beizufügen, nach Auskunft und Einschätzung von Frau Kling kann dieser Termin gehalten werden.

Inhaltliche Vorgaben des Förderprogrammes Städtebaulicher Denkmalschutz: Fördermöglichkeiten bestehen bis zu einer  Höhe von ca. 2/3 der Gesamtkosten, der Eigenanteil der Stadt Barmstedt wäre in Höhe von ca. 1/3 zu tragen. Gefördert werden Konzeptentwicklungen sowie umfangreiche planerische und bauliche Maßnahmen. Voraussetzung ist, dass die Stadt für das Gebiet Rantzauer Schlossinsel eine Erhaltungssatzung nach § 172 Baugesetzbuch aufstellt. Das Gebiet ist genau zu umgrenzen; die Förderrichtlinien sind einzuhalten und die gesamte Maßnahme ist in einem Konzept zusammenzufassen. Die Verwaltung schlägt nach Rückspräche mit dem Land SH eine Gebietseingrenzung vor, s. Anlage 3.

Frau Kling vom  Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten  erläutert die Vorgaben und Rahmenbedingung der Förderung.

Als nächster Schritt ist der Antrag zur Förderung beim Land SH einzureichen, Voraussetzung für die Antragstellung ist der politische Beschluss hierfür.

Sobald Zahlen vorliegen, werden die Fraktionen über den Umfang der Maßnahme informiert.

1. Der Bauausschuss Barmstedt empfiehlt der Stadtvertretung, die Verwaltung zu beauftragen, für das Gebiet Rantzauer Schlossinsel beim Land Schleswig-Holstein den Antrag zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ für das Programmjahr 2017 zu stellen.

2. Der Ausschuss Kultur, Schule und Sport Barmstedt empfiehlt der Stadtvertretung, die Verwaltung zu beauftragen, für das Gebiet Rantzauer Schlossinsel beim Land Schleswig-Holstein den Antrag zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ für das Programmjahr 2017 zu stellen.

 


Beschlussvorschlag:

Die  Stadtvertretung beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, für das Gebiet Rantzauer Schlossinsel beim Land Schleswig-Holstein den Antrag zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ für das Programmjahr 2017 zu stellen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine

 


Anlagen:

Anlage 1: Protokoll der Schlossinselbegehung am 04.04.2017

Anlage 2: Bestätigung des Ergebnisses der Interessenbekundung vom 21.04.2017

Anlage 3: Entwurf der kartographischen Darstellung des Gebietes

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 3 2017_Entwurf Rantzauer Schlossinsel Erhaltungsgebiet (829 KB)      

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