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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Aufstellung des B-Planes Nr. 13 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Gebiet nördlich der "Rosentwiete", westlich der "Lindenstraße" und südöstlich der "Bahnhofstraße" und Anpassung des Flächennutzungsplanes hier: Aufstellungsbeschluss, Änderung des Geltungsbereiches  

Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen
TOP: Ö 4
Gremium: Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 12.04.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Amtshaus Hörnerkirchen
Ort: Rosentwiete 4, 25364 Brande-Hörnerkirchen
Zusatz: Gemeinsame Sitzung der Gemeindevertretung und des Bau- und Wegeausschusses Brande-Hörnerkirchen. Sitzungsort: Amtshaus
VO/2017-127 Aufstellung des B-Planes Nr. 13 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Gebiet nördlich der "Rosentwiete", westlich der "Lindenstraße" und südöstlich der "Bahnhofstraße" und Anpassung des Flächennutzungsplanes
hier: Aufstellungsbeschluss, Änderung des Geltungsbereiches
     
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rubart, Wolfgang
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Unter Hinweis auf den Sachverhalt der Vorlage informiert Herr Bürgermeister die Anwesenden darüber, dass sich der Geltungsbereich des B-Planes Nr. 13 für das Gebiet nördlich der „Rosentwiete“, westlich der „Lindenstraße“ und süstlich der „Bahnhofstraße“ aus ökologischen und ökonomischen Gründen um die hinteren Grundstücksbereiche in der Bahnhofstraße verkleinern wird. Lediglich ein Teilbereich des Grundstückes Bahnhofstraße 108 bleibt vorsorglich bezüglich einer eventuell notwendig werdenden Entlastungsleitung für die zentrale Ortsentwässerung oder als Verkehrsführung für eine fuß- oder radläufige Verbindung aus dem Baugebiet in die Bahnhofstraße im Geltungsbereich enthalten, Grunddienstbarkeiten und entsprechende Festsetzungen im B-Plan müssen beachtet werden.

 


Beschluss:

 

  1. r das Gebiet nördlich der „Rosentwiete“, westlich der „Lindenstraße“ und süstlich der „Bahnhofstraße“ wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Nutzung geschaffen werden.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Die frühzeitige Unterichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

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