Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2017-127
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Sachverhalt:
Die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen beabsichtigt, auf einem ca. 4, 02 ha großen Gebiet nördlich der „Rosentwiete“, westlich der „Lindenstraße“ und südöstlich der „Bahnhofstraße“ einen Bebauungsplan für die Entwicklung von Wohnbauflächen in der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen aufzustellen. Im Flächennutzungsplan ist dieses Gebiet im nordwestlichen Teil als Dorfgebiet und im südlichen Teil als Wohngebiet dargestellt, so dass hier eine Anpassung erfolgen muss. Der Landesplanung ist diese Bauleitplanung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen mitgeteilt bzw. angezeigt worden. Die Landesplanungsbehörde hat bestätigt, dass gegen die Planungen der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen keine Bedenken bestehen, insbesondere stehen Ziele der Raumordnung den damit verfolgten Planungsabsichten nicht entgegen. Im Rahmen einer Kreisbereisung zusammen mit Vertretern des Kreises Pinneberg und der Landesplanung wurde das Plangebiet bereits im Jahre 2015 als geeignete Fläche ermittelt.
Nachdem bereits in der Sitzung der Gemeindevertretung am 04.10.2016 der Aufstellungsbeschluss gefasst worden ist, haben sich die Planungen derart verändert, dass dieser Beschluss aus städteplanerischer Sicht wiederholt werden soll. Der Geltungsbereich ist entgegen der ursprünglichen Planung verkleinert worden. Die rückwärtigen Teile der Grundstücke an der Bahnhofstraße sollen aus ökologischen und ökonomischen Gründen nicht mehr in die Planungen aufgenommen werden. Lediglich ein Teilbereich des Grundstückes Bahnhofstraße 108 bleibt vorsorglich bezüglich einer eventuell notwendig werdenden Entlastungsleitung für die zentrale Ortsentwässerung oder als Verkehrsführung für eine fuß- oder radläufige Verbindung aus dem Baugebiet in die Bahnhofstraße im Geltungsbereich enthalten. Grunddienstbarkeiten und entsprechende Festsetzungen im B-Plan müssen beachtet werden.
Wenn der Aufstellungsbeschluss erneut gefasst worden ist, können die nächsten notwendigen Schritte der Bauleitplanung eingeleitet werden. Zunächst muss ein im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gefordertes Lärmgutachten für den Sportlärm / Sportplatz sowie für den Bereich der Gaststätte „Zur Tankstelle“ eingeholt werden. Danach können die Unterlagen für die Auslegung, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorbereitet werden.
Beschlussvorschlag:
- Für das Gebiet nördlich der „Rosentwiete“, westlich der „Lindenstraße“ und südöstlich der „Bahnhofstraße“ wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Nutzung geschaffen werden.
- Der Ausfestllungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Die frühzeitige Unterichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einerÖffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Planungskosten werden über einen städtebaulichen Vertrag abgewickelt, desweiteren ist ein Erschließungsvertrag in Vorbereitung
Anlage/n:
Plan über den Geltungsbereich
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Anlagen: | |||||
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1 | GeltBereich BP13BrHoe Stand GV 28.03.17 (459 KB) |
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76