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Auszug - Neubau eines Kunstrasenplatzes an der Düsterlohe
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Kahns fasst den Sachverhalt zusammen. Der Bürgervorsteher verwahrt sich gegen den Leserbrief von Herrn Sitta in der Barmstedter Zeitung am 29.03.2017 und weist darauf hin, dass auf seine Intitiative, ein Gespräch mit allen Beteiligten im Rathaus geführt wurde.
Herr Gottschalk berichtet über die Beratung im Hauptausschuss am 22.03.2017.
Herr Jessen betont, dass sich seine Fraktion aus ökologischen Gründen gegen das Kunstrasenprojekt ausspricht..
Frau Bremer-Wilms wird sich gegen das Projekt aussprechen, da die Förderung durch die Stadt Barmstedt durch die Angabe eines Oberbetrages begrenzt werden müßte, um die Stadt vor -unter Umständen- auftretenden Mehrkosten zu schützen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Sportförderungsrichtlinien des Kreises Pinneberg eine 20%-ige Kostenbeteiligung vorsehen, um Fördermittel zu erhalten.
Hierdurch soll Planungssicherheit auf beiden Seiten erreicht werden.
Die Prüfung der förderfähigen Kosten erfolgt nach Beschlussfassung durch den Kreis Pinneberg auch auf die Einhaltung des notwendigen Maßes.
Herr Ortwin Schmidt hält einen sonst erforderlichen zusätzlichen Rasenplatz für eine kostspieligere Lösung.
Beschluss:
Die Stadtvertretung Barmstedt beschließt:
1. Die Stadt Barmstedt übernimmt 20 % der förderungsfähigen Kosten für den Neubau eines Kunstrasenplatzes an der Sportanlage Düsterlohe.
2. Die Stadt Barmstedt zahlt dem SSV Rantzau einen jährlichen Zinszuschuss über die Laufzeit des vom SSV Rantzau aufzunehmenden Darlehens. Dieser Zinszuschuss umfasst die vollständigen Zinsen für ein Teildarlehen in Höhe von 75.000 EUR.
3. Die „Vereinbarung zur Aufteilung von Kosten zum Betreiben der Sportanlage Düsterlohe“ vom 24.06.2016 ist wie folgt unter B) zu ändern:
Die jährlich anfallenden Kosten der Generalüberholung der Rasenspielfeldflächen werden mit 50% der nachgewiesenen Kosten durch die Stadt Barmstedt getragen. Der Gesamtzuschuss für diese Maßnahme wird auf 5.000 EUR/Jahr gedeckelt. Ab 01.01.2019 wird dieser Zuschuss auf 3.500 EUR/Jahr gedeckelt.
4. Im Sportflächenpachtvertrag des SSV Rantzau vom 24.06.2016 ist in § 6 (Aufgaben des Pächters) im zweiten Absatz als zweiter und dritter Satz einzufügen: Der SSV Rantzau ist allein für die laufenden Unterhaltungsmaßnahmen und notwendigen Erhaltungsmaßnahmen des neu errichteten Kunstrasenplatzes verantwortlich mit folgender Ausnahme: Für notwendige Erhaltungsmaßnahmen des Kunstrasenplatzes, die im Rahmen überörtlicher Sportförderprogramme bezuschusst werden können, verpflichtet sich die Stadt Barmstedt zur Übernahme des in den entsprechenden Sportförderrichtlinien für die Kommunen festgelegten Mindestbetrages
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen:14
Nein- Stimmen: 3
Enthaltungen: 0
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76