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Auszug - Errichtung Notstromaggregat
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage und übergibt das Wort an den Elektromeister, Herrn Jäger, der auf den Sachverhalt eingeht und den Standpunkt der Stadtwerke erläutert.
Herr Kahns sieht in der Sinnhaftigkeit keine Zweifel und möchte wissen, mit welcher Lebensdauer gerechnet werden kann. Herr Jäger führt aus, dass mindestens 20 Jahre veranschlagt werden, eine Garantie von fünf Jahren wird vom Verkäufer gegeben. Eine Wartung würde jährlich erfolgen, ein Probelauf unter Volllast parallel zum Netz monatlich.
Frau Hansen interessieren die jährlichen Instandhaltungs- und Betriebskosten. Herr Jäger beziffert diese mit max. 4T€ für Ölwechsel, Einstellungen, Heizöl, Personalkosten und Pflege.
Herr Dr. Thiel möchte wissen, ob das Wasserwerk separat abgesichert ist. Dies bejaht Herr Jäger.
Herr Tetz fragt, ob die Stadtwerke bei einem Stromausfall steuern können, wer Strom bekommt. Herr Jäger erklärt, dass die elektrische Installation die (in der Vorlage) aufgeführten Objekte bedienen kann, eine flexible Umschaltung auf andere Bereich ist nicht möglich und angrenzende Privathäuser werden nicht bedient.
Herrn Gottschalk interessiert, ob die Verlegung von speziellen Leitungen nötig ist. Herr Jäger erläutert, dass der von den Stadtwerken favorisierte Standort am Seniorenheim ausgewählt wurde, weil hierdurch die Leitungswege kurzgehalten werden können. Alternativ könnte der Parkplatz gegenüber genutzt werden, dieser ist aber nicht so geschützt wie der Standort am Seniorenheim. Leerrohre dafür wurden bei der Sanierung der Marktstraße verlegt.
Das Gremium schlägt vor, erst nach dem Beschluss in der Sitzung der Stadtvertretung die Anfrage an den Zweckverband des Seniorenheims zu richten. Eine Bekräftigung der Sicherheit auf dem Gelände und eine Bewertung des alternativen Standortes sollten ebenfalls erläutert werden.
Im Gremium wird eine andere Aufteilung der Finanzierung des Aggregates erörtert. Die Stadt Barmstedt möge 30.000,00 € übernehmen, die Stadtwerke Barmstedt übernehmen 135.000,00 €.
Protokollinfo:
Die Werkleitung weist darauf hin, dass es sich bei Maßnahmen zur Katastrophenschutzvorsorge originär um hoheitliche Aufgaben der Stadt und nicht der Stadtwerke handelt. Dass im Beschlussvorschlag und in vorangegangen Gesprächen mit der Verwaltungsspitze eine hälftige Teilung vorgeschlagen wurde, schätzt die Werkleitung als den maximalen Anteil ein, welcher aus steuerrechtlicher Sicht übernommen werden kann. Grundlage für den nichthoheitlichen, also steuerrechtlich zulässigen Anteil ist die potentielle Nutzung durch die Stadtwerke im Falle von Anforderungen im Sinne der Netzstabilisierungsverordnung. Eine weitergehende Übernahme von Errichtungs- und Unterhaltungskosten durch die Stadtwerke wird – sofern kein angemessener Kostenausgleich durch die Stadt erfolgt – mit hoher Wahrscheinlichkeit im Rahmen der nächsten Betriebsprüfung des Finanzamtes als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) definiert werden und zu entsprechenden Steuernachzahlungen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Kapitalertragsteuer und Umsatzsteuer) aus dem Gewinn der Stadtwerke führen. Zusätzlich würden Verzinsungen durch das Finanzamt in Höhe von zurzeit ca. 6% pro Jahr berechnet werden.
Beschluss:
Der Werkausschuss empfiehlt der Stadtvertretung das Projekt zur Errichtung einer zentralen Notstromversorgung zur Katastrophenschutzvorsorge durch die Stadtwerke ausführen zu lassen und die im Haushaltsplan der Stadt vorgesehenen Mittel in Höhe von max. 30.000,- € frei zu geben.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen:9
Nein- Stimmen:0
Enthaltungen:0
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
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