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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2017-038  

Betreff: Errichtung Notstromaggregat
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Freyermuth, Fred
Federführend:Stadtwerke Barmstedt   
Beratungsfolge:
Werkausschuss Barmstedt Vorberatung
08.02.2017 
Sitzung des Werkausschusses Barmstedt geändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
21.02.2017 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt abgelehnt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Über das THW Barmstedt wurde ein Kontakt zur Kreisverwaltung Pinneberg hergestellt, welches ein nicht mehr benötigtes, kaum genutztes Notstromaggregat abzugeben hat. Dieses stammt noch aus der Zeit, als in dem Gebäude der Kreisverwaltung die Talkline aktiv war.

Das Notstromaggregat hat eine elektrische Leistung von 630 kVA, wird mit Dieselkraftstoff betrieben und ist zwischenzeitlich wieder betriebsbereit. Es befindet sich zur Zeit in der Werkstatt in Kassel.

 

    Stellungnahme

Für die Nutzung des Aggregates gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Zum einen könnte es auf dem Betriebsgelände der Stadtwerke installiert werden und die dortige Infrastruktur im Katastrophenfall versorgen. Dieses wird derzeit durch ein mobiles Aggregat vorgenommen, welches dann wieder mobil wäre.

Insbesondere mit Blick auf einen länger andauernden und überregionalen Netzausfall empfiehlt es sich, in der Stadt Barmstedt für diesen Katastrophenfall vorzusorgen. Hierfür empfehlen wir als Örtlichkeit das Seniorenheim in der Marktstraße, welches über keine eigene Vorsorge verfügt. Mit dem Aggregat kann nicht nur das gesamte Haus der Seniorenanlage (inklusive der Küchen) versorgt werden, sondern darüber hinaus auch das Seniorenheim Waldburg, die Badewonne (ohne Wellenbetrieb), die Feuerwache (als voraussichtlicher Sitz eines Katastrophenstabes) und der kleine Imbiss. Eine längerfristige Dieselversorgung kann über die Tankanlage der Stadtwerke sicher gestellt werden.

Ein weiterer Aspekt zur Errichtung der Anlage sind die Vorgaben in §16 des Energiewirtschaftsgesetzes für Netzstabilisierungsmaßnahmen bei drohenden Störungen der Versorgungslage. Netzbetreiber sind im Rahmen der sogenannten „Kaskade“ verpflichtet, auf Anforderung innerhalb von 18 Minuten durch Lastreduzierung zur Abwehr eines Totalausfalls der Übertragungsnetze beizutragen. Bevor es zu strukturierten Abschaltungen von Haushalts- und Gewerbekunden im Rahmen des Leitfadens „Krisenvorsorge Strom“ kommt, können wir durch die schnelle Zuschaltung unserer Notstromaggregate einer Abschaltung von Kunden entgegen wirken.  

Einen möglichen Standort für die Errichtung haben wir als Anlage beigefügt.

 

 

Die Gesamtkosten zur Errichtung der Anlage kalkulieren wir mit 160.000,00 Euro, die sich wie folgt zusammensetzen:

 

1. Instandsetzung des Aggregats 18.000,00 €

2. Umbau des Aggregats auf Netzparallelbetrieb 12.000,00 €

3. Einbau in 40-Fuß-Container-Schaltschränken/Automatisierung 109.000,00 €

4. Einbindung in die Station Seestraße 21.000,00 €

 

Den Betrieb der Anlage, Wartungen und Instandsetzungen können die Stadtwerke mit ihrem Fachpersonal übernehmen. Unter Anrechnung dieser Wartungskosten, der bisher aufgelaufenen Instandsetzungskosten sowie dem zukünftigen Energieverbrauch der Anlage schlagen wir, bei Interesse an dieser Lösung, eine Kostenbeteiligung der Stadt in Höhe von 85.000 Euro  vor.

 


Beschlussvorschlag:

Der Werkausschuss empfiehlt der Stadtvertretung das Projekt zur Errichtung einer zentralen Notstromversorgung zur Katastrophenschutzvorsorge durch die Stadtwerke ausführen zu lassen und die im Haushaltsplan der Stadt vorgesehenen Mittel dafür frei zu geben.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Zuständig ist die Stadtvertretung

 


Anlage:

Standort und Fotos

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage Errichtung Notstromaggregat (397 KB)      

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