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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Erlass der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt  

Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt
TOP: Ö 7
Gremium: Hauptausschuss Barmstedt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 29.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
Zusatz: Tagesordnungspunkte, die aus zeitlichen Gründen in der Sitzung am 29.11.2016 nicht behandelt werden können, werden in einer Folgesitzung am 06.12.2016, zu der ich hiermit bereits einlade, beraten. Bitte merken Sie sich den Termin vor. Vielen Dank!
VO/2016-284 Erlass der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Vähling, Stefanie
Federführend:FB I. Innerer Service, Zentrale Dienste und Personal   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Schönfelder erläutert die als Anlage zur Vorlage aufgeführten Anträge der FWB.

Die SPD unterstützt die Anträge.

Es wird angemerkt, dass nach der Kommunalwahl 2018 mehr Vertreter in der Stadtvertretung sein werden. Um die Zusammensetzung in den Ausschüssen widerzuspiegeln müsste die Anzahl der Ausschussmitglieder erhöht werden. Diese Änderungen sollten in der letzten Sitzung der laufenden Wahlperiode erfolgen.

 

Grundsätzlich wird festgestellt, dass die Entscheidungsbefugnisse der Ausschüsse immer im Rahmen der von der Stadtvertretung bewilligten Haushaltsmittel bleiben müssen.

 

Folgende Änderungen sollen eingefügt werden:

 

Kulturausschuss:

3.7 , 3.9 und  3.10  : Zuständigkeit nur für Benutzungsordnungen

Entscheidungen über Entgeltordnungen sollen der Stadtvertretung vorbehalten bleiben.

 

3.3   Richtlinien zur Sportförderung (die Worte Richtlinien zur werden eingefügt.

 

Bauausschuss:

3.2 Der Auslegungs- und der Satzungsbeschluss bleibt der Stadtvertretung vorbehalten.

3.10 streichen

 

Umweltausschuss:

Dieser Ausschuss soll ggf. nach der chsten Kommunalwahl mit dem Bauausschuss zusammengelegt werden. Die Verwaltung wird gebeten, eine entsprechende Vorlage zur letzten Sitzung dieser Wahlperiode vorzulegen.

 

Werkausschuss:

Herr Freyermuth merkt an, dass lt. § 14 der Eigenbetriebssatzung das Gesamtdeckungsprinzip gilt. Es wird vorgeschlagen, in Pkt. 3.2 folgende Formulierung zu wählen:

 

Mehrausgaben für Vorhaben nach § 14 Abs. 5 Eigenbetriebsverordnung, soweit sie im Einzelfall den Betrag von 40.000 Euro übersteigen und aus eigenen Mitteln des Eigenbetriebes nicht gedeckt werden können.

 

Daraus folgt, dass ab einem Betrag, der 40.000 Euro übersteigt die Stadtvertretung zuständig ist.

 

Es soll eine Nummer eingefügt werden:

3.2 Entscheidungen über die Benutzungs- und Entgeltordnung des Bäderbetriebes trifft der Werkausschuss abschließend.

 

Fraglich bleibt, ob der Absatz 3 ggf. überflüssig sein könnte da die Anzahl der Vertreter in den Bestimmungen über jeden einzelnen Ausschuss bereits geregelt ist.  Ggf. sollen die Regelungen bei der letzten Sitzung der Wahlperiode angepasst werden.

 

Die Regelungen des Absatzes 6 (stellv. Ausschussmitglieder) entsprechen dem Gesetzestext. Hierzu wird in der Verwaltung nochmals eine Prüfung erfolgen und ggf. eine Stellungnahme bis zur Sitzung der Stadtvertretung abgegeben.

 

Nach reger Diskussion wird über den Vorschlag abgestimmt:

 


Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, die Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt in der Fassung der Anlage 6 mit den in der Sitzung besprochenen folgenden Änderungen zu beschließen:

 

-          § 1 Abs. 1 a) Nr. 3.1 bis 3.6, Anpassung der Wertgrenzen des Hauptausschusses:

Die Wertgrenze in Höhe von 40.000 EUR soll übernommen werden.

 

-          § 1 Abs. 1 a) Nr. 3.7 bis 3.11, Anpassung der Wertgrenzen des Hauptausschusses:

Ein Betrag in Höhe von 20.000 EUR bis zu einem Betrag in Höhe von 40.000 EUR soll übernommen werden.

 

-          § 1 Abs. 1 a) Nr. 5, Anzahl der Sitzungen des Hauptausschusses:

Der Hauptausschuss soll mindestens acht Mal im Jahr einberufen werden, im Übrigen so oft es die Geschäftslage erfordert.

 

-          § 1 Abs. 1 g) Nr. 3.1 Anpassung der Wertgrenzen des Werkausschusses (Stundungen):

Die Wertgrenze in Höhe von 20.000 EUR soll übernommen werden.

 

-          § 1 Abs. 1 g) Nr. 3.2 Anpassung der Wertgrenzen des Werkausschusses (Mehrausgaben):

Die Wertgrenze in Höhe von 20.000 EUR soll übernommen werden. Diese gilt bis 40.000 Euro.  Die Formulierung soll wie folgt lauten:

3.2 Mehrausgaben für Vorhaben nach § 14 Abs. 5 Eigenbetriebsverordnung, soweit sie im Einzelfall den Betrag von 20.000 Euro bis zu einem Betrag von 40.000 Euro übersteigen und aus eigenen Mitteln des Eigenbetriebes nicht gedeckt werden können.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Ja- Stimmen: 9

Nein- Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

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