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Auszug - Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Gottschalk stellt den Werdegang der Angelegenheit vor. Durch die Herauslösung der Bestimmungen zu den Ausschüssen aus der Hauptsatzung und Regelung in einer Zuständigkeitsordnung muss bei Änderungen keine Hauptsatzungsänderung und damit Genehmigung durch die Kommunalaufsicht erfolgen.
Zu § 2: Einberufung der Stadtvertretung
Nach kurzer Diskussion wird folgendes vorgeschlagen:
Die Stadtvertretung soll mindestens sechs Mal im Jahr einberufen werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0.
Zu § 6:
Frau Quorin-Nebel erklärt für die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, dass ein Wachsen der Einwohnerzahl auf 15.000 absehbar ist und sie daher für eine hauptamtliche Kraft plädiert. Sie hält die Aufgaben für erforderlich und zu umfangreich, um sie ehrenamtlich abzuwickeln.
Herr Schönfelder (FWB) spricht sich für die Suche nach einer engagierten ehrenamtlichen Kraft ein. Diese wäre unabhängig von Politik und Verwaltung.
Herr Hansen spricht sich für die SPD-Fraktion für die Schaffung einer 0,25 EG 9-Stelle aus.
Herr Dr. Thiel spricht sich für eine hauptamtliche Kraft aus; jedoch sollte auch der Stellenanteil für den Datenschutz in der Verwaltung überprüft werden.
Herr Johannsen (CDU-Fraktion) spricht sich für die Beibehaltung einer ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten aus.
Herr Gottschalk stellt fest, dass die Frauen bei der Besetzung der Stellen in der Verwaltung nicht unterrepräsentiert sind. Frau Döpke entgegnet, dass dazu ein Stufenplan / Frauenförderplan mit einer Aufnahme der Ist-Situation der Anzahl und Besetzung von (höherwertigen) Stellen aufgestellt werden müsste.
Fraglich ist grundsätzlich wie zu verfahren ist, wenn eine ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte im Amt ist und dann die Grenze zur Einstellung einer hauptamtlichen Kraft überschritten wird.
Nach reger weiterer Diskussion gibt es folgende Abstimmungen:
a) Verankerung einer hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten in der Hauptsatzung
Ja-Stimmen: 4
Nein-Stimmen: 5
Enthaltungen: 0
b) Verankerung einer ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten in der Hauptsatzung
Ja-Stimmen: 5
Nein.Stimmen: 4
Enthaltungen: 0.
Zu § 9: Aufgaben der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters –Wertgrenzen-
Die Wertgrenzen haben auch Auswirkungen auf die Regelungen in der Zuständigkeitsordnung und in der Betriebssatzung der Stadtwerke.
Nach ausführlicher Diskussion beantragt die CDU-Fraktion, die Wertgrenze auf 17.500 Euro festzusetzen. Die FWB-Fraktion stellt den Antrag auf Festsetzung auf 20.000 Euro.
Über den weitergehenden Antrag der FWB wird zunächst abgestimmt.
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 3
Enthaltungen: 0
Damit ist dieser Vorschlag angenommen.
Beschluss:
Der Neufassung der Hauptsatzung wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:
- § 7 Einrichtung und Aufgaben der ständigen Ausschüsse, § 10 Aufgaben des Hauptausschusses und § 11 Aufgaben der sonstigen ständigen Ausschüsse
Die Regelungen der §§ 7, 10 und 11 sollen zukünftig in der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt aufgeführt werden. Hierauf erfolgt ein Hinweis im § 7 der Hauptsatzung.
- § 2 Einberufung der Stadtvertretung
Die Stadtvertretung soll mindestens sechs Mal im Jahr einberufen werden.
- § 6 Gleichstellungsbeauftragte
Die Gleichstellungsbeauftragte ist ehrenamtlich tätig.
- § 9 Aufgaben der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters
Die Wertgrenzen der Entscheidungsbefugnisse der Bürgermeisterin sollen in Höhe von 20.000 EUR angepasst werden. Die redaktionellen Anpassungen in der Vergleichstabelle werden übernommen.
- § 12 Ausnahmen vom Grundsatz der Öffentlichkeit der Sitzungen der Stadtvertretung und der Ausschüsse
§ 12 der Hauptsatzung wird gestrichen.
- § 15 Verpflichtungserklärung
Der verwaltungsseitige vorgeschlagene Inhalt in der Vergleichstabelle soll übernommen werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die oben genannten Änderungen in der Neufassung der Hauptsatzung einzuarbeiten und einen neuen Entwurf zu erstellen. Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, die Neufassung der Hauptsatzung mit den Änderungen abschließend zu beschließen. Die Neufassung ist der Kommunalaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja- Stimmen: 9
Nein- Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
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