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Auszug - 1. Nachtragssatzung zur Abwassergebührensatzung hier: Nachkalkulationen 2014 - 2016 und Festsetzung der Abwassergebühren ab 2017 - 2019
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Lange erläutert den Sachverhalt. Er berichtet, dass in der Vorlage der letzte Satz falsch ist und für die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen nicht zutrifft.
Die Gebührensteigerung ist notwendig um eine Kostendeckung zu erreichen.
Herr Schütz bittet darum, dass die kalkulatorischen Zinsen weiterhin bei 2 % bleiben und nicht auf 1 % gesenkt werden. Herr Lange erläutert, dass diese Anpassung aufgrund der niedrigen Zinslage notwendig ist, um eine Deckung der Kosten zu erzielen.
Zudem erklärt Herr Lange, dass ein haltungsweiser Anlagennachweis erstellt werden muss. Die derzeitige Aufbereitung des Anlagevermögens ist nicht ausreichend und teilweise lückenhaft. Daher wird derzeit ein Angebot für den haltungsweiser Anlagennachweis eingeholt, damit die Umsetzung im nächsten Jahr erfolgen kann und zur neuen Niederschlagswassergebührenkalkulation vorliegt.
Beschluss:
Die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung (Schmutzwassergebührensatzung) wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja- Stimmen:7
Nein- Stimmen:0
Enthaltungen:0
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