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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - 1. Nachtragssatzung zur Abwassergebührensatzung hier: Nachkalkulationen 2014 - 2016 und Festsetzung der Abwassergebühren ab 2017 - 2019  

Sitzung des Finanzausschusses Westerhorn
TOP: Ö 10
Gremium: Finanzausschuss Westerhorn Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 16.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:54 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Amtshaus Hörnerkirchen
Ort: Rosentwiete 4, 25364 Brande-Hörnerkirchen
VO/2016-262 1. Nachtragssatzung zur Abwassergebührensatzung
hier: Nachkalkulationen 2014 - 2016 und Festsetzung der Abwassergebühren ab 2017 - 2019
     
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Lange, Klaus
Federführend:FB 200 Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Lange stellt den Sachverhalt vor.

 

Herr Reimers berichtet, dass die Gemeinde Westerhorn zusätzliche Gebühreneinnahmen in Höhe von 10.000 € -12.000 € im Jahr 2017 erhalten wird. Dieser Sondereffekt wird sich kostenmindernd auf die Gebühren für 2017 und damit für die 3-Jahresgebührenkalkulation auswirken.

 

Herr Lange erläutert, dass die Abwassergebühr von 1,20 € auf 2,14 € steigen wird, um die Kosten decken zu können, und nicht wie in der Vorlage genannt auf 2,30 €, wegen der zusätzlichen Gebühreneinnahmen die erst heute in die Kalkulation eingearbeitet werden konnten.

 

Für die Sitzung der Gemeindevertretung wird daher eine neue Vorlage erstellt, die die heutige Beschlussempfehlung zum Inhalt haben wird.

 

Herr Lange berichtet, dass die Schmutzwasserkanäle und die Regenwasserkanäle im Anlagevermögen nicht mit einem haltungsweisen Anlagennachweis erfasst sind, und die Anschaffungs- und Herstellungskosten daher zu jeweils 50 % auf die Schmutzwasserleitungen und Regenwasserleitungen aufgeteilt wurden. Nach Vorliegen des endgültigen Kanalkatasters wird das Anlagevermögen nochmals genau überprüft werden müssen, ob die seinerzeitigen Annahmen über die Aufteilung sachgerecht sind.

 


Beschluss:

 

Die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbesetitung (Schmutzwassergebührenstzung) wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Ja- Stimmen: 5

Nein- Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

 

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