Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Satzung der Stadt Barmstedt über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuersatzung)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Gottschalk erläutert kurz die Vorlage.
Herr Jessen erkundigt sich nach den Steuersätzen. Herr Thiel stellt kurz die Historie dieser alten Satzung vor.
Außerdem wurde angemerkt, dass für die Innenstadt keine Genehmigungen für weitere Glücksspielhallenbetreiber erteilt werden.
Beschluss:
Die Satzung der Stadt Barmstedt über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuersatzung) wird in der beigefügten Fassung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Ja – Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76