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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Satzung der Stadt Barmstedt über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuersatzung)  

Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt
TOP: Ö 4
Gremium: Hauptausschuss Barmstedt Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 08.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:36 - 22:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
Zusatz: Es ist eine gemeinsame Sitzung des Haupt- und Werkausschusses.
VO/2016-230 Satzung der Stadt Barmstedt über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuersatzung)
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:FB 200 Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Gottschalk erläutert kurz die Vorlage.

Herr Jessen erkundigt sich nach den Steuersätzen. Herr Thiel stellt kurz die Historie dieser alten Satzung vor.

Außerdem wurde angemerkt, dass r die Innenstadt keine Genehmigungen für weitere Glücksspielhallenbetreiber erteilt werden.


Beschluss:

 

Die Satzung der Stadt Barmstedt über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuersatzung) wird in der beigefügten Fassung beschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja – Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

 

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