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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Unternehmensstrukturreform  

Sitzung des Werkausschusses Barmstedt
TOP: Ö 4
Gremium: Werkausschuss Barmstedt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 08.11.2016 Status: öffentlich
Zeit: 19:36 - 22:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
Zusatz: Es ist eine gemeinsame Sitzung des Haupt- und Werkausschusses.
VO/2016-194-1 Unternehmensstrukturreform
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Freyermuth, Fred
Federführend:Stadtwerke Barmstedt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Karstens und Herr Gottschalk hren die Mitglieder beider Ausschüsse in den Tagesordnungspunkt ein. Vor zwei Jahren wurde beschlossen, das komplexe „Gebilde“ Stadtwerke Barmstedt zu vereinfachen. Die Stadtwerke hatten bereits vor zwei Jahren von der Politik und der Verwaltung den Auftrag erhalten, eine neue Struktur zu erarbeiten. Die Stadtwerke haben diesen Auftrag angenommen und mit Unterstützung von Beratern ausgearbeitet. Diverse Unternehmensformen wurden geprüft und die vorgeschlagene Zielstruktur in mehreren internen und offiziellen Sitzungen bereits vorgestellt. Diese Struktur verspricht nicht nur steuerliche Vorteile, sondern auch innerbetriebliche Verrechnungen zwischen den Gesellschaften werden reduziert und die Transparenz in den Jahresabschlüssen erhöht. Der Entwurf des Schleswig-Holsteinischen Landtags zur Stärkung der Kommunalwirtschaft und die Novellierung des „Gemeindewirtschaftsrechts“ finden in den zu fassenden Beschlüssen bereits Berücksichtigung. Heute soll hierüber in vier Beschlüssen sowohl vom Werkausschuss als auch vom Hauptausschuss eine Empfehlung an die Stadtvertretung abgegeben werden.

 

Diese tagt im Dezember und bei einer Verabschiedung könnte die neue Struktur auch steuerlich rückwirkend zum 1.1.2017 in Kraft treten. Herr Gottschalk bittet Herrn Freyermuth um weitere Ausführungen.

 

Herr Freyermuth referiert über 

 

  1. die Auslöser der Umstrukturierung (Vereinfachung der Struktur, Steuerliche Optimierung und Vereinfachung der Zuständigkeiten)
  2. den Status Quo sowie die Zielstruktur, in der mittels einer Gesamtrechtsnachfolge die Netzte GmbH auf den Eigenbetrieb übergeht und mittels einer Einzelrechtsnachfolge der Kundenstamm in die Vertriebs GmbH eingebracht wird
  3. Vor- und Nachteile der Zielstruktur
  4. Erläuterung des Organs „starke Gesellschafterversammlung“:

a)      der Werkausschuss als stimmberechtigter Gesellschaftervertreter in der Gesellschafterversammlung

b)      entsandte Person aus der Politik i.d.R. Hauptausschuss- als stimmrechtsloses Mitglied

c)      entsandte Person aus der Verwaltung i.d.R. die Bürgermeisterin- als stimmrechtsloses Mitglied

  1. Zeitplan der Umsetzung

 

Anschließend nimmt er folgende Schlussbemerkungen vor:

 

  1. die verbindliche Auskunft von der Finanzverwaltung wurde eingeholt
  2. die Zustimmung zur Unternehmensstrukturreform durch die Kommunalaufsicht liegt vor
  3. der Vorschlag erfüllt größtmöglich die gewünschten Ziele
  4. Erweiterung der Transparenz durch die erweiterte Besetzung der Gremien
  5. aus dem Betriebsrat wird ein Personalrat; kaum Unterschiede
  6. das Personal geht ohne Änderungen und mit Besitzstandsschutz in den Eigenbetrieb Stadtwerke über

 

Im Anschluss erläutert Herr Freyermuth noch einmal die vier Beschlussvorschläge. Er merkt an, dass noch redaktionelle Änderungen vorgenommen werden, die von den Herren Dr. Reese, Dr. Lenschow und Dr. Jensen-Nissen (Fa. EEP) erläutert werden.

 

Die Herren von EEP erläutern detailliert die Beschlussvorschläge sowie die Anlagen und beantworten hierzu gestellte Fragen. Im Anschluss findet eine rege Diskussion, u.a. über Wertgrenzen und Kompetenzen, die Eigenkapitalquote, den Übergang der Mitarbeiter, den Public Corporate Governance Kodex (PCGK) und die Besetzung der Gesellschafterversammlung statt.

 

Herr Gottschalk und Herr Karstens bedanken sich bei den Herren Dr. Reese, Dr. Lenschow und Dr. Jensen-Nissen für die Ausführungen und stellen die Frage nach weiteren Wortmeldungen.

 

Herr Jessen erklärt, dass in seiner Fraktion die Auffassung besteht, dass ein Kontrollorgan (Aufsichtsrat) in der Stadtwerke Barmstedt Vertrieb GmbH fehlt.

 

Herr Behrens erläutert, dass der PCGK weder Gesetz noch Verordnung darstellt und dass das Land Schleswig-Holstein diesen bewusst nur als Empfehlung bereitstellt. Die Politik ist sich bewusst, dass dieser Empfehlung in Sachen Aufsichtsrat bewusst nicht gefolgt wird. Dieses aufgrund der Tatsache, dass die Stadt alleiniger Gesellschafter ist und die Anzahl von Beteiligungen sowie die bestehenden Einflussnahmemöglichkeiten nicht mit anderen, größeren Städten vergleichbar ist. 

 

Herr Dr. Thiel stellt klar, dass der Hauptausschuss und die Stadtvertretung sich sowieso jederzeit jedes Thema heranziehen können.

 

Da keine weiteren Fragen oder Wortbeiträge vorliegen, kommt es zur Abstimmung. Der Werkausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss und der Stadtvertretung folgende Beschlüsse einzeln zu fassen. Da allen Werkausschussmitgliedern der genaue Wortlaut der Beschlüsse vorliegt wird auf eine erneute Verlesung der Beschlussvorlagen verzichtet.

 


 

 

Beschluss 1:

 

Der Werkausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss und der Stadtvertretung den Abschluss eines Vermögensübertragungsvertrages zwischen der Stadtnetze Barmstedt GmbH und dem Eigenbetrieb Stadtwerke Barmstedt wie folgt zu beschließen:

 

  1. Dem Abschluss des im Entwurf als Anlage 1 beigefügten Vermögensübertragungsvertrages zwischen der Stadtnetze Barmstedt GmbH und dem Eigenbetrieb Stadtwerke Barmstedt zuzustimmen, sowie

 

  1. die Verwaltung der Stadt Barmstedt anzuweisen, den als Anlage 1 beigefügten Vermögensübertragungsvertrag zwischen der Stadtnetze Barmstedt GmbH und dem Eigenbetrieb Stadtwerke Barmstedt abzuschließen, sowie

 

  1. den von der Stadtvertretung bestellten Vertreter anzuweisen, eine Gesellschafterversammlung der Stadtnetze Barmstedt GmbH abzuhalten und dort (1.) dem Abschluss des als Anlage 1 beigefügten Vermögensübertragungsvertrags zwischen der Stadtnetze Barmstedt GmbH und dem Eigenbetrieb Stadtwerke Barmstedt zuzustimmen und (2.) den Geschäftsführer anzuweisen, den Vermögensübertragungsvertrag abzuschließen, sowie

 

  1. vorsorglich den von der Stadtvertretung bestellten Vertreter und die Verwaltung der Stadt Barmstedt anzuweisen, im Rahmen der Beurkundung des Vermögensübertragungsvertrages die im Entwurf als Anlage 2 beigefügten Verzichtserklärungenr die Stadt Barmstedt Eigenbetrieb Stadtwerke Barmstedt und die Stadtnetze Barmstedt GmbH abzugeben.

 

 

Beschluss 2:

 

Der Werkausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss und der Stadtvertretung folgende Kapitalmaßnahmen und die Einbringung des LWL-Kundenstamms in die Stadtwerke Barmstedt Vertrieb GmbH wie folgt zu beschließen:

 

1)       Den von der Stadtvertretung bestellten Vertreter anzuweisen, eine Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Barmstedt Vertrieb GmbH abzuhalten und dort folgende Beschlüsse zu fassen:

 

a)     Der Eigenbetrieb bringt alle Wirtschaftsgüter für den Betrieb des LWL-Geschäfts, namentlich Kunden-und Kooperationsverträge sowie die zwischen dieser Beschlussfassung und der Eintragung der unten genannten Kapitalerhöhung im Handelsregister neu geschlossenen Kundenverträge über Telekommunikationsprodukte („gesamter LWL-Kundenstamm“), Namensrechte, die Wort-Bildmarke „Xitylight“ unter der aufschiebenden Bedingung der wirksamen Eintragung der Vermögensübertragung von der Stadtnetze GmbH auf den Eigenbetrieb im Handelsregister mit zivilrechtlicher Wirkung einen Tag nach dieser Eintragung in die Vertrieb GmbH ein.

b)     Mit dieser Eintragung werden sämtliche Rechte und Pflichten an den Einbringungsgegenständen von dem Eigenbetrieb an die dies annehmende Vertrieb GmbH abgetreten. Die Einbringung erfolgt unter der Bedingung nach lit. a) mit wirtschaftlicher Wirkung unmittelbar und erst zeitlich nach dem handelsrechtlichen Übertragungsstichtag der geplanten Vermögensübertragung (01.01.2017, 0:00 Uhr) und zwar zum 01.01.2017, 0:01 Uhr.

c)     Als Gegenleistung für diese Einbringung wird (1.) der Eigenbetrieb zur Übernahme eines neu geschaffenen Geschäftsanteils der Vertrieb GmbH im Rahmen der nachfolgenden Kapitalerhöhung zugelassen und (2.) wird die Kapitalrücklage der Vertrieb GmbH erhöht.

d)     Aufschiebend bedingt durch die wirksame Eintragung der Vermögensübertragung von der Stadtnetze GmbH auf den Eigenbetrieb in das Handelsregister wird das Stammkapital der Vertrieb GmbH mit sofortiger Wirkung von EUR 500.000,00 um EUR 1.031.000,00 auf nunmehr EUR 1.531.000,00 durch Ausgabe eines neuen Geschäftsanteils im Nennbetrag von EUR 1.031.000,00 erhöht. Der neu ausgegebene Geschäftsanteil trägt die laufende Nummer 2.

e)     Die Einlage auf den neu ausgegebenen Geschäftsanteil ist in Höhe des Nominalwerts des Geschäftsanteils zu leisten und wird nicht in bar, sondern als Sacheinlage durch Einbringung des gesamten LWL-Kundenstamms des Eigenbetriebes nach folgenden Maßgaben erbracht:

 

Der gesamte LWL-Kundenstamm ist zum Zeitpunkt dieses Beschlusses nach der als Anlage 3 beigefügten Bescheinigung EUR 1.031.000,00 wert. Daher wird die Einlageverpflichtung durch diese Sacheinlage erbracht. Der den Nominalwert des Geschäftsanteils und damit die Einlageverpflichtung eventuell übersteigende Betrag wird als Agio geschuldet und in die Kapitalrücklage eingestellt, ein etwaiger Fehlbetrag ist durch Barzuzahlung auszugleichen. Die Vertrieb GmbH wird den zu übertragenden gesamten LWL-Kundenstamm in der Aufnahmebilanz (Handels-und Steuerbilanz) mit den Anschaffungswerten fortführen.

Die Stadtwerke Barmstedt Vertrieb GmbH und der Eigenbetrieb werden sich unverzüglich unter der aufschiebenden Bedingung nach lit.  a) um Zustimmung der LWL-Kunden zur Vertragsübernahme durch die Vertrieb GmbH bemühen, zwischenzeitlich erfolgt ein Schuldbeitritt der Vertrieb GmbH, die den Eigenbetrieb im Innenverhältnis für den Fall der nftigen Inanspruchnahme durch LWL-Kunden freistellt. Die Stadtwerke Barmstedt Vertrieb GmbH und der Eigenbetrieb gehen davon aus, dass es sich bei der vorgenannten Einbringung um einen nicht umsatzsteuerbaren Vorgang im Rahmen einer Geschäftsübertragung im Ganzen handelt. Sollte dies nicht der Fall sein und die Finanzverwaltung den Vorgang als umsatzsteuerpflichtig ansehen, sind mtliche vorgenannten Beträge als Nettobeträge zu verstehen, die Vertrieb GmbH wird die fällige Umsatzsteuer entrichten und der Eigenbetrieb wird dieser eine Rechnung im Sinne des § 14 UStG in Höhe der Steuerlast stellen.

 

2)       Die Verwaltung der Stadt Barmstedt und die Werkleitung des Eigenbetriebs Stadtwerke Barmstedt anzuweisen und zu ermächtigen, alle erforderlichen Handlungen vorzunehmen, um die Einbringung gemäß Ziffer 1 umzusetzen, insbesondere die Übernahmeerklärung.

 

3)       Den von der Stadtvertretung bestellten Vertreter anzuweisen, eine Gesellschafterversammlung der Stadtnetze Barmstedt GmbH abzuhalten und dort einen Beschluss zu fassen, mit dem die Beschlüsse gemäß Ziffer 1 zustimmend zur Kenntnis genommen werden.

 

4)       Die in der Handelsbilanz des Eigenbetriebs durch die Übertragung des Kundenstamms auf die Tochtergesellschaft

aufgedeckten stillen Reserven der allgemeinencklage zuzuführen (zur Finanzierung des LWL-Geschäfts) und nicht auszuschütten.

 

5)       Der Einbringung des gesamten LWL-Kundenstamms, der Namensrechte sowie der Wort-Bildmarke „Xitylight“ in die Stadtwerke Barmstedt Vertrieb GmbH und der damit verbundenen Kapitalerhöhung der Stadtwerke Barmstedt Vertrieb GmbH wird hiermit ausdrücklich zugestimmt.

 

 

Beschluss 3:

 

Der Werkausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss und der Stadtvertretung zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Barmstedt Vertrieb GmbH folgenden Beschluss zu fassen:

 

1)       Den von der Stadtvertretung bestellten Vertreter anzuweisen, eine Gesellschaftsversammlung der Stadtwerke Barmstedt Vertrieb GmbH abzuhalten und dort die als Anlage 4 beigefügte Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Barmstedt Vertrieb GmbH zu beschließen.

 

2)       Der neuen Firmierung der Stadtwerke Barmstedt Vertrieb GmbH als „Stadtwerke Barmstedt Xtra GmbH“ zuzustimmen.

 

3)       Der als Anlage 5 beigefügten neuen Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der „Stadtwerke Barmstedt Xtra GmbH“ zuzustimmen.

 

 

Beschluss 4:

 

Der Werkausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss und der Stadtvertretung, dem als Anlage 6 beigefügten Notarvertrag zuzustimmen und den von der Stadtvertretung bestellten Vertreter, die Geschäftsführungen sowie die Werkleitung anzuweisen, diesen Vertrag abzuschließen.

 

Begründungen:

 

1)       Die Strom-, Gas-und LWL-Netze des Eigenbetriebs Stadtwerke sind gegenwärtig an die Stadtnetze Barmstedt GmbH verpachtet. In den Bereichen Strom und Gas ist die Stadtnetze Barmstedt GmbH Netzbetreiber und im Bereich LWL sowohl Netzbetreiber als auch Vertriebsgesellschaft, die u.a. den Kundenstamm der Bereiche Telekommunikation und IT-Service („LWL-Kundenstamm“) hält. Für die Nutzung der Strom- und Gasnetze durch den Eigenbetrieb berechnet die Stadtnetze Barmstedt GmbH Netznutzungsentgelte.

 

2)       Der Eigenbetrieb ist zu 100 % Anteilseigner der Stadtnetze GmbH. Unternehmensgegenstand der Stadtnetze GmbH ist der Betrieb von öffentlichen Strom- und Gasversorgungsnetzen sowie den dazugehörigen Anlagen entsprechend § 2 EnWG; technische Dienstleistungen im Bereich der Versorgung- und Entsorgungswirtschaft, für das Bäderwesen, Nah- und Fernwärmeversorgungsanlagen sowie für öffentliche Beleuchtungsanlagen; Energiehandel im erforderlichen Umfang; Dienstleistungen im Telekommunikationsbereich.

 

3)       Der Eigenbetrieb ist zudem zu 100 % Anteilseigner der Vertrieb GmbH. Unternehmensgegenstand der Vertrieb GmbH ist der Handel von Elektrizität, Gas und weiteren damit im Zusammenhang stehenden Produkten und Dienstleistungen an Privat- und Gewerbekunden. Die Vertrieb GmbH verfügt über einen eigenen Kundenstamm sogenannter out-of-Area-Kunden (o.o.A.-Kunden), teilweise ist er aber noch von dem Eigenbetrieb angepachtet.

 

4)       Die Unternehmensstrukturen des Eigenbetriebes Stadtwerke Barmstedt, der Stadtnetze Barmstedt GmbH und der Stadtwerke Barmstedt Vertrieb GmbH sollen vereinfacht werden. Die Zielstruktur sieht vor, dass die Stadtwerke als Eigenbetrieb erhalten bleiben und lediglich Mutter einer Tochterkapitalgesellschaft sind. Als Tochtergesellschaft soll die Vertrieb GmbH bestehen bleiben. Die Stadtnetze GmbH soll aufgelöst werden.

 

5)       Unternehmensgegenstand des Eigenbetriebs soll zukünftig auch weiterhin die Versorgung der Bevölkerung im Versorgungsgebiet der Stadt Barmstedt mit Strom, Gas, Wasser und Wärme sein. Der Eigenbetrieb bleibt Eigentümer der Versorgungsnetze Strom, Gas, Wasser, Wärme und LwL sowie des Schwimmbades. Dieser soll allerdings zukünftig neben dem Wasser-und Wärmenetz sowie dem Schwimmbad auch die Strom- und Gasnetze selbst betreiben. Lediglich das LWL- Netz (aktive und passive Komponenten) soll an die Vertrieb GmbH verpachtet werden, da die Stadtwerke als Eigenbetrieb nach den telekommunikationsrechtlichen Bestimmungen das LWL-Geschäft nicht selbst betreiben dürfen.

 

6)       Unternehmensgegenstand der Vertrieb GmbH soll weiterhin der Vertrieb von Strom und Gas an o.o.A-Kunden sein. Zudem soll die Vertrieb GmbH das LWL-Geschäft betreiben. Der LWL-Kundenstamm soll in die Vertrieb GmbH eingebracht werden und das LWL-Netz soll von dem Eigenbetrieb Stadtwerke Barmstedt angepachtet werden.

 

7)       Die Umstrukturierung soll in zwei Teilschritten durchgeführt werden.
 

  1. Die Stadtnetze GmbH überträgt sodann im Wege einer Vollübertragung im Sinne des § 174 Abs.1 UmwG unter Auflösung ohne Abwicklung ihr verbleibendes Vermögen als Ganzes auf den Eigenbetrieb. Die Vermögensübertragung nach § 174 Abs.1 UmwG setzt voraus, dass sie gegen Gewährung einer Gegenleistung an den Anteilsinhaber des übertragenden Rechtsträgers (Eigenbetrieb), die nicht in Anteilen besteht, erfolgt. In der Regel handelt es sich bei der Gegenleistung anderer Art um eine Barleistung. Im vorliegenden Sachverhalt wird allerdings keine Barzahlung an den Anteilseigner (Eigenbetrieb) der untergehenden Kapitalgesellschaft (Stadtnetze GmbH) fließen. Vielmehr gehen die Anteile an der Stadtnetze GmbH im Zuge der Vermögensübertragung unter, eine Gegenleistung wird nicht gewährt. Sämtliche Mitarbeiter der Stadtnetze GmbH sollen auf den Eigenbetrieb übergehen.
     
  2. Der zweite Schritt sieht vor, dass das LWL-Netz (aktive und passive Komponenten, d.h. Leerrohre, Lichtwellenkabel und Technik-Komponenten) von dem Eigenbetrieb an die Vertrieb GmbH verpachtet und alle Wirtschaftsgüter für den Betrieb des LWL-Geschäfts (wie z.B. der LWL-Kundenstamm, Namensrechte, die Wort-Bildmarke „Xitylight“, Kooperationsverträge) in die Vertrieb GmbH eingebracht wird.
     
  3. Die vorstehende Umstrukturierung erfolgt vollständig nach Maßgabe der eingeholten verbindlichen Auskunft des Finanzamts Itzehoe vom 13.04.2016. Die Vermögensübertragung soll wirtschaftlich im Jahr 2017 und mit steuerlicher Rückwirkung zum 31.12.2016 erfolgen. Da der LWL-Kundenstamm erst im Anschluss wirtschaftlich in die Vertrieb GmbH eingebracht werden soll, ist eine Verpflichtung des Eigenbetriebs erforderlich, nach der (1.) unter der aufschiebenden Bedingung der wirksamen Eintragung der Vermögensübertragung von der Stadtnetze GmbH auf den Eigenbetrieb in das Handelsregister der LWL-Kundenstamm zivilrechtlich einen Tag später in die Vertrieb GmbH eingebracht wird, wobei (2.) aber nach der Handelsregistereintragung die wirtschaftliche Inhaberschaft des LWL-Kundenstamms unter dieser Bedingung rückwirkend eine logische Sekunde nach dem Übertragungsstichtag liegen soll. Auf diese Weise sollen die wirtschaftlichen Wirkungen der Einbringung des LWL-Kundenstamms in die Vertrieb GmbH bereits zum 01.01.2017, 0:01 Uhr, aber nicht vor dem handelsrechtlichen Übertragungsstichtag am 01.01.2017, 0:00 Uhr, bei der Vertrieb GmbH eintreten.

 

8)       Darüber hinaus soll der Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Barmstedt Vertrieb GmbH angepasst werden. Zum einen sollen die vorgenannten Änderungen becksichtigt werden, zum anderen sollen die gesetzlichen Vorgaben des Gesetzes zur Veröffentlichung der Bezüge der Mitglieder von Geschäftsführungsorganen und Aufsichtsgremien öffentlicher Unternehmen im Land Schleswig-Holstein (Transparenzgesetz) sowie des Gesetzes zur Stärkung der Kommunalwirtschaft und der damit verbundenen Novellierung der Gemeindeordnung SH jeweils unter Beachtung des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) des Landes Schleswig-Holstein eingepflegt werden.

 

9)       Schließlich ist auch die Satzung des Eigenbetriebs Stadtwerke Barmstedt an die neue Struktur und die gesetzlichen Vorgaben (insbesondere das Transparenzgesetz) anzupassen. Aufgrund der laufenden Überarbeitung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt erfolgt eine Anpassung der Eigenbetriebssatzung nach Verabschiedung der neuen Hauptsatzung. Für die geplante Umstrukturierung ist eine Änderung der Eigenbetriebssatzung nicht unmittelbar erforderlich und kann später erfolgen.


Abstimmungsergebnis:

 

Beschluss 1

 

Ja- Stimmen:8

Nein- Stimmen:1

Enthaltungen:0

 

Beschluss 2

 

Ja- Stimmen:8

Nein- Stimmen:1

Enthaltungen:0

 

Beschluss 3

 

Ja- Stimmen:7

Nein- Stimmen:1

Enthaltungen:1

 

Beschluss 4

 

Ja- Stimmen:7

Nein- Stimmen:1

Enthaltungen:1

 

 

 

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