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Auszug - Unternehmensstrukturreform
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Karstens und Herr Gottschalk führen die Mitglieder beider Ausschüsse in den TOP 6 ein. Herr Gottschalk erläutert kurz die Thematik zur bestehenden Form der Stadtwerke Barmstedt-Gruppe. Herr Gottschalk stellt den bisherigen Verlauf zur Umstrukturierung der Stadtwerke Barmstedt-Gruppe vor und bittet Herrn Freyermuth um weitere Ausführungen. Anhand einer Präsentation referiert Herr Freyermuth ausführlich über die Unternehmensstrukturreform.
Im Anschluss erläutert Herr Freyermuth die 4 verschiedenen Beschlussvorschläge. Es wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen, die von den Herren Dr. Reese, Dr. Lenschow und Dr. Jensen-Nissen (Fa. EEP) erläutert werden und übergibt das Wort an die Herren. Die Fa. EEP stellen die Anlagen der Beschlussvorlage vor.
Währenddessen werden von den Sitzungsteilnehmern diverse Fragen gestellt.
Herr Gottschalk und Herr Karstens bedanken sich bei den Herren Dr. Reese, Dr. Lenschow und Dr. Jensen-Nissen für die Ausführungen und bitten um weitere Fragen und Anregungen.
Herr Jessen möchte abschließend erklären, dass in seiner Fraktion die Auffassung besteht, dass ein Kontrollorgan (Aufsichtsrat) fehlt.
Folgende Änderungen hat Fa. EEP zur Prüfung notiert:
1.) Anlage 2- Verzichtserklärung: Unterschrift durch Vertreterin der Stadt
2.) Anlage 4- § 13 Nr. 5- Die Benennung des Rechnungsprüfungsamtes ist falsch, es wird geprüft, ob die Beteiligungsverwaltung wieder eingesetzt wird.
Herr Gottschalk übergibt das Wort an Herrn Karstens. Nach positiver Abstimmung im Werkausschuss empfiehlt dieser dem Hauptausschuss folgende Beschlüsse einzeln zu fassen:
Beschluss 1:
Der Werkausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss und der Stadtvertretung den Abschluss eines Vermögensübertragungsvertrages zwischen der Stadtnetze Barmstedt GmbH und dem Eigenbetrieb Stadtwerke Barmstedt wie folgt zu beschließen:
1. Dem Abschluss des im Entwurf als Anlage 1 beigefügten Vermögensübertragungsvertrages zwischen der Stadtnetze Barmstedt GmbH und dem Eigenbetrieb Stadtwerke Barmstedt zuzustimmen sowie
2. die Verwaltung der Stadt Barmstedt anzuweisen, den als Anlage 1 beigefügten Vermögensübertragungsvertrag zwischen der Stadtnetze Barmstedt GmbH und dem Eigenbetrieb Stadtwerke Barmstedt abzuschließen, sowie
3. den von der Stadtvertretung bestellten Vertreter anzuweisen, eine Gesellschafterversammlung der Stadtnetze Barmstedt GmbH abzuhalten und dort (1.) dem Abschluss des als Anlage 1 beigefügten Vermögensübertragungsvertrags zwischen der Stadtnetze Barmstedt GmbH und dem Eigenbetrieb Stadtwerke Barmstedt zuzustimmen und (2.) den Geschäftsführer anzuweisen, den Vermögensübertragungsvertrag abzuschließen, sowie
4. vorsorglich den von der Stadtvertretung bestellten Vertreter und die Verwaltung der Stadt Barmstedt anzuweisen, im Rahmen der Beurkundung des Vermögensübertragungsvertrages die im Entwurf als Anlage 2 beigefügten Verzichtserklärungen für die Stadt Barmstedt – Eigenbetrieb Stadtwerke Barmstedt und die Stadtnetze Barmstedt GmbH abzugeben.
Beschluss 2:
Der Werkausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss und der Stadtvertretung folgende Kapitalmaßnahmen und die Einbringung des LWL-Kundenstamms in die Stadtwerke Barmstedt Vertrieb GmbH wie folgt zu beschließen:
1) Den von der Stadtvertretung bestellten Vertreter anzuweisen, eine Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Barmstedt Vertrieb GmbH abzuhalten und dort folgende Beschlüsse zu fassen:
a) Der Eigenbetrieb bringt alle Wirtschaftsgüter für den Betrieb des LWL-Geschäfts, namentlich sämtliche in Kunden-und Kooperationsverträge sowie die zwischen dieser Beschlussfassung und der Eintragung der unten genannten Kapitalerhöhung im Handelsregister neu geschlossenen Kundenverträge über Telekommunikationsprodukte („gesamter LWL-Kundenstamm“), Namensrechte, die Wort-Bildmarke „Xitylight“ unter der aufschiebenden Bedingung der wirksamen Eintragung der Vermögensübertragung von der Stadtnetze GmbH auf den Eigenbetrieb im Handelsregister mit zivilrechtlicher Wirkung einen Tag nach dieser Eintragung in die Vertrieb GmbH ein.
b) Mit dieser Eintragung werden sämtliche Rechte und Pflichten an den Einbringungsgegenständen von dem Eigenbetrieb an die dies annehmende Vertrieb GmbH abgetreten. Die Einbringung erfolgt unter der Bedingung nach lit. a) mit wirtschaftlicher Wirkung unmittelbar und erst zeitlich nach dem handelsrechtlichen Übertragungsstichtag der geplanten Vermögensübertragung (01.01.2017, 0:00 Uhr) und zwar zum 01.01.2017, 0:01 Uhr.
c) Als Gegenleistung für diese Einbringung wird (1.) der Eigenbetrieb zur Übernahme eines neu geschaffenen Geschäftsanteils der Vertrieb GmbH im Rahmen der nachfolgenden Kapitalerhöhung zugelassen und (2.) wird die Kapitalrücklage der Vertrieb GmbH erhöht.
d) Aufschiebend bedingt durch die wirksame Eintragung der Vermögensübertragung von der Stadtnetze GmbH auf den Eigenbetrieb in das Handelsregister wird das Stammkapital der Vertrieb GmbH mit sofortiger Wirkung von EUR 500.000,00 um EUR 1.031.000,00 auf nunmehr EUR 1.531.000,00 durch Ausgabe eines neuen Geschäftsanteils im Nennbetrag von EUR 1.031.000,00 erhöht. Der neu ausgegebene Geschäftsanteil trägt die laufende Nummer 2.
e) Die Einlage auf den neu ausgegebenen Geschäftsanteil ist in Höhe des Nominalwerts des Geschäftsanteils zu leisten und wird nicht in bar, sondern als Sacheinlage durch Einbringung des gesamten LWL-Kundenstamms des Eigenbetriebes nach folgenden Maßgaben erbracht:
Der gesamte LWL-Kundenstamm ist zum Zeitpunkt dieses Beschlusses nach der als Anlage 3 beigefügten Bescheinigung EUR 1.031.000,00 wert. Daher wird die Einlageverpflichtung durch diese Sacheinlage erbracht. Der den Nominalwert des Geschäftsanteils und damit die Einlageverpflichtung eventuell übersteigende Betrag wird als Agio geschuldet und in die Kapitalrücklage eingestellt, ein etwaiger Fehlbetrag ist durch Barzuzahlung auszugleichen. Die Vertrieb GmbH wird den zu übertragenden gesamten LWL-Kundenstamm in der Aufnahmebilanz (Handels-und Steuerbilanz) mit den Anschaffungswerten fortführen.
Die Stadtwerke Barmstedt Vertrieb GmbH und der Eigenbetrieb werden sich unverzüglich unter der aufschiebenden Bedingung nach lit. a) um Zustimmung der LWL-Kunden zur Vertragsübernahme durch die Vertrieb GmbH bemühen, zwischenzeitlich erfolgt ein Schuldbeitritt der Vertrieb GmbH, die den Eigenbetrieb im Innenverhältnis für den Fall der künftigen Inanspruchnahme durch LWL-Kunden freistellt. Die Stadtwerke Barmstedt Vertrieb GmbH und der Eigenbetrieb gehen davon aus, dass es sich bei der vorgenannten Einbringung um einen nicht umsatzsteuerbaren Vorgang im Rahmen einer Geschäftsübertragung im Ganzen handelt. Sollte dies nicht der Fall sein und die Finanzverwaltung den Vorgang als umsatzsteuerpflichtig ansehen, sind sämtliche vorgenannten Beträge als Nettobeträge zu verstehen, die Vertrieb GmbH wird die fällige Umsatzsteuer entrichten und der Eigenbetrieb wird dieser eine Rechnung im Sinne des § 14 UStG in Höhe der Steuerlast stellen.
2) Die Verwaltung der Stadt Barmstedt und die Werkleitung des Eigenbetriebs Stadtwerke Barmstedt anzuweisen und zu ermächtigen, alle erforderlichen Handlungen vorzunehmen, um die Einbringung gemäß Ziffer 1 umzusetzen, insbesondere die Übernahmeerklärung.
3) Den von der Stadtvertretung bestellten Vertreter anzuweisen, eine Gesellschafterversammlung der Stadtnetze Barmstedt GmbH abzuhalten und dort einen Beschluss zu fassen, mit dem die Beschlüsse gemäß Ziffer 1 zustimmend zur Kenntnis genommen werden.
4) Die in der Handelsbilanz des Eigenbetriebs durch die Übertragung des Kundenstamms auf die Tochtergesellschaft
aufgedeckten stillen Reserven der allgemeinen Rücklage zuzuführen (zur Finanzierung des LWL-Geschäfts) und nicht auszuschütten.
5) Der Einbringung des gesamten LWL-Kundenstamms, der Namensrechte sowie der Wort-Bildmarke „Xitylight“ in die Stadtwerke Barmstedt Vertrieb GmbH und der damit verbundenen Kapitalerhöhung der Stadtwerke Barmstedt Vertrieb GmbH wird hiermit ausdrücklich zugestimmt.
Beschluss 3:
Der Werkausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss und der Stadtvertretung zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Barmstedt Vertrieb GmbH folgenden Beschluss zu fassen:
1) Den von der Stadtvertretung bestellten Vertreter anzuweisen, eine Gesellschaftsversammlung der Stadtwerke Barmstedt Vertrieb GmbH abzuhalten und dort die als Anlage 4 beigefügte Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Barmstedt Vertrieb GmbH zu beschließen.
2) Der neuen Firmierung der Stadtwerke Barmstedt Vertrieb GmbH als „Stadtwerke Barmstedt Xtra GmbH“ zuzustimmen.
3) Der als Anlage 5 beigefügten neuen Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der „Stadtwerke Barmstedt Xtra GmbH“ zuzustimmen.
Beschluss 4:
Der Werkausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss und der Stadtvertretung, dem als Anlage 6 beigefügten Notarvertrag zuzustimmen und den von der Stadtvertretung bestellten Vertreter, die Geschäftsführungen sowie die Werkleitung anzuweisen, diesen Vertrag abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Beschluss 1
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 1
Enthaltungen: 2
Beschluss 2
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 1
Enthaltungen: 2
Beschluss 3
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 1
Enthaltungen: 2
Beschluss 4
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 1
Enthaltungen: 2
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