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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Aufstellung des B-Planes Nr. 74 für das Gebiet südlich der vorhandenen Bebauung "Am Markt", westlich der "Chemnitzstraße", östlich des "Küsterkamp" und nördlich der Krückau; hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung des Bauausschusses Barmstedt
TOP: Ö 6
Gremium: Bauausschuss Barmstedt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 07.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
VO/2016-218 Aufstellung des B-Planes Nr. 74 für das Gebiet südlich der vorhandenen Bebauung "Am Markt", westlich der "Chemnitzstraße", östlich des "Küsterkamp" und nördlich der Krückau;
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rubart, Wolfgang
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Frau Nachtmann aus dem Büro dn Stadtplanung stellt die Entwurfsunterlagen für die Aufstellung des B-Plans 74 vor. Sie geht dabei unter anderen auf die Ausweisung als Mischgebiet, die Schaffung von Ausgleichflächen im südlichen Bereich sowie auf die Festsetzung zur äeren Gestaltung ein.

Die BALL und ndnis 90/Die Grünen lehnen den B-Plan 74 ab, da es innerhalb des Stadtgebietes mehrere geeignetere Flächen zur Bebauung gibt. Die Fläche des geplanten B-Plans 74 sollte innerstädtische Grünfläche bleiben.

Die FWB, SPD und CDU sehen die Fläche als optimal für altersgerechtes Wohnen an. Die vorgestellte Planung passt sich an die bestehende Umgebung an.

 

Der Beschlussvorschlag wird dahingehend erweitert, dass die Ausgleichsmaßnahmen nicht im Bereich der B-Planfläche erfolgen, sondern durch das Ökokonto der Stadt Barmstedt ausgeglichen werden soll.


Beschlussvorschlag:

1)      Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 74 der Stadt Barmstedt und die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet südlich der vorhandenen Bebauung „Am Markt“, westlich der „Chemnitzstraße“, östlich des „sterkamps“ und nördlich der Krückau und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2)      Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu informieren.

 

3)      Die Ausgleichmaßnahmen werden nicht innerhalb des Bebauungsplan Nr. 74 erfolgen, sondern durch das Ökokonto der Stadt Barmstedt ausgeglichen


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen: 7

Nein- Stimmen:2

Enthaltungen:0

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