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Auszug - Entsorgung der Kleinkläranlagen in der Gemeinde Bokel
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Meik Kröger informiert die Anwesenden anhand der von der Verwaltung vorbereiteten Vorlage darüber, dass der AZV Südholstein die Vereinbarung über die Abfuhr von Inhaltsstoffen aus Grundstückskläranlagen kürzlich gekündigt hat und daraufhin der Gemeinde einen Vorschlag für die weitere Abfuhr mit einer kurzen Frist von 6 Tagen zur Entscheidung unterbreitet hat. Es sind allerdings andere Regelungen möglich. Die Gemeinde könnte beispielsweise einen Lohnunternehmer mit der Abfuhr beauftragen und die abgefahrenen Stoffe in die Klärteichanlage einbringen. In der Gemeinde sind unterschiedliche Anlagen vorhanden, die auch in verschiedenen Abfuhrrythmen entleert werden müssen, zum Beispiel bei privaten Klärteichen sind andere Zeitabstände nötig wie bei belüfteten Kläranlagen. Hingewiesen wird auf die notwendige Änderung des Satzungsrechts.
Beschlussvorschlag an die Gemeindevertretung:
Die Gemeindevertretung Bokel beschließt, dass die Abfuhr der Inhaltsstoffe aus Grundstücksabwasseranlagen durch einen privaten Dritten erledigt werden soll und die notwendigen Satzungsänderungen vorbereitet werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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