Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2016-203
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Sachverhalt:
Am 07.03.2016 wurde die Vereinbarung über die Abfuhr von Inhaltsstoffen aus Grundstücks-abwasseranlagen der Gemeinde Bokel von Seiten des AZV Pinnebergs gekündigt. Am 04.08.2016 kam ein Vorschlag von Seiten des AZV Pinneberg zur „ Anpassung der Vereinbarung über die Durchführung der Abfuhr der Inhaltsstoffe aus den Grundstücksentwässerungsanlagen“ mit einer sehr kurzen Entscheidungsfrist im August. Dieser Vorschlag auf „Anpassung der Vereinbarung“ wurde von Seiten der Gemeinde Bokel nach Beratung mit der Verwaltung abgelehnt. Damit werden die Inhaltsstoffe aus Grundstücksabwasseranlagen ab dem 31.12.2016 nicht mehr vom AZV Pinneberg abgefahren und entsorgt. Es handelt sich um sechs Grundstücksentwässerungsanlagen.
Die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen lässt die Abfuhr der Inhaltsstoffe aus Grundstücksab-wasseranlagen durch einem privaten Dritten erledigen. Die dabei anfallenden Kosten werden auf Grundlage einer Satzung auf die betroffenen Grundstückseigentümer umgelegt.
Diesen Weg der Entsorgung der Inhaltsstoffe aus Grundstücksabwasseranlagen könnte auch die Gemeinde Bokel beschreiten.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bokel beschließt, dass die Abfuhr der Inhaltsstoffe aus Grundstücksabwasseranlagen durch einen privaten Dritten erledigt werden sollen und die notwendigen Satzungsänderungen vorbereitet werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine finanzielle Auswirkungen auf die Gemeinde Bokel.
Anlage/n:
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
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