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Auszug - Entgeltordnung Badewonne
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Tetz verliest die Vorlage und übergibt das Wort an Herrn Freyermuth. Herr Freyermuth fasst die Gespräche noch einmal mündlich zusammen und ergänzt, dass mit dem neuen Konzept und der angepassten Entgeltordnung in erster Linie die Ineffizienz des Bades reduziert werden soll. Die Belegungswünsche wurden von den Schulen und Vereinen erarbeitet und den Stadtwerken vorgelegt. Außer einer kleinen Überschneidung, die aber zur Zufriedenheit einer Schule gelöst wurde, konnten alle Wünsche erfüllt werden. Die Stadtwerke haben zugunsten der Vereine einen Kompromiss geschlossen, dass der Montagnachmittag doch genutzt werden kann. Der Montagvormittag wird zur Personaleinsparung frei bleiben, den Schulen reichen zwei Vormittage aus. Vormittags wird eine Fachkraft für die Schulen vor Ort sein, nachmittags gewährleisten die Vereine die Wasseraufsicht in Eigenregie, eine Reinigungskraft wird von den Stadtwerken für diese Zeiten vor Ort sein.
Herr Freyermuth erläutert im Anschluss die neu aufgestellte Animationsstruktur. Sobald eine Animation parallel zum freien Schwimmen angeboten wird, sind die Stadtwerke verpflichtet, zwei Fachkräfte (1 Person als Aufsicht für das freie Schwimmen, 1 Person für die Durchführung der Animation) zu stellen. Aufgrund dessen bieten die Stadtwerke zukünftig auch „geschlossene“ Kurse an, bei der nur eine Fachkraft die Animation und gleichzeitig die Sicherheit für diese Gruppe übernimmt. Die Stadtwerke haben mit dem neuen Konzept alle Zielgruppen und Angebote berücksichtigt, von Schwimmern, über Babies & Kleinkinder, Schüler, Vereinsschwimmer, Kursliebhaber und die Öffentlichkeit inkl. Geburtstagskinder:
- Freies Schwimmen ohne Animationsangebot / Tageskarte 5,00 €
- Freies Schwimmen mit Animationsangebot / Do.+Fr. 6,50 €/90 Min.
- Geschlossene Animation kurz / 5,00 €
- Geschlossene Animation lang / 6,50 €
- Die Angebote wurden differenziert, sodass es Tageskarten (Wochenende) und zeitanhängige Eintrittskarten geben wird
Die Abrechnung dieses „bunten Programmes“ erfordert einen neuen Kassenautomaten. Die Anschaffung war bereits seit langer Zeit von den Kunden und Mitarbeitern sowie der Betriebsleitung erwünscht. Über diesen Kassenautomaten können dann auch die Schwimmlernkurse, Massagen, etc. abgerechnet werden und der interne Aufwand beim Personal verringert sich.
Im Anschluss geht Herr Freyermuth auf die in der Vorlage aufgeführten Stellungnahmen Nr. 1 bis 7 ein.
Herr Karstens möchte gerne wissen, wie viel Entgelt zukünftig mit dem Nichtschwimmerbereich p.a. durch die Vereine eingenommen wird. Herr Freyermuth zeigt auf, dass insgesamt zehn Einheiten pro Woche von den Vereinen gebucht wurden, dies ergibt einen Jahresbetrag von 3.830,40 €.
Herr Dr. Thiel erklärt, dass die Abschaffung des reduzierten Eintrittsentgeltes für Schwerbehinderte auf Widerspruch im Gremium stößt. Das Gremium wünscht sich einen erweiterten Antrag. Dieser wird wie folgt abgestimmt.
Beschluss:
Die Absätze 4b und 5b der alten Entgeltordnung bleiben weiterhin gültig
Es kommt zur Abstimmung
Abstimmung:
Ja: 7
Nein: 0
Enthaltungen:2
Im Anschluss an die Abstimmung wird über die Empfehlung an die Stadtvertretung abgestimmt.
Beschluss:
Der Werkausschuss empfiehlt der Stadtvertretung unter Einbindung der Änderungswünsche hinsichtlich der Entgelte für die Schwerbehinderten die bestehende Entgeltordnung der Badewonne zum 31.12.2016 außer Kraft zu setzen und die neue Entgeltordnung gemäß Vorlage zum 01.01.2017 in Kraft zu setzen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja- Stimmen:9
Nein- Stimmen:0
Enthaltungen:0
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