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Auszug - Erlass einer Ausschreibungs- und Vergabeordnung als Dienstanweisung für die Gemeinde Bokel
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Rohde trägt den Sachverhalt vor. Er erklärt, dass die Wertgrenzen im Entwurf der Ausschreibungs- und Vergabeordnung deutlich angehoben worden sind. Freihändige Vergaben bei Auftragssummen bis 29.999,99 EUR ohne Umsatzsteuer ziehen Preisanfragen bei drei bis fünf Anbietern nach sich. Lediglich Aufträge mit Auftragssummen bis 999,99 EUR ohne Umsatzsteuer können ohne eine Preisanfrage vergeben werden. Die Wertgrenzen bei der beschränkten Ausschreibung ohne vorherigen öffentlichen Teilnehmerwettbewerb liegen zwischen 30.000,- EUR und 99.999,99 EUR bzw. mit vorherigem Teilnehmerwettbewerb zwischen 30.000,- EUR und 199.999,99 EUR. Bei der öffentlichen Ausschreibung liegen die Beträge zwischen 100.000 EUR bzw. 200.000 EUR und 5.149.999,99 EUR.
Herr Kröger ergänzt, dass zulässige Preisanfragen im Bereich der Freihändigen Vergabe kein förmliches Verfahren nach sich ziehen. Daher kommen auch die zwingenden Folgen eines förmlichen Vergabeverfahrens (z.B. Einhaltung von Fristen, Pflicht zur Auftragserteilung, usw.) nicht zum Zuge.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die anliegende Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Bokel als Dienstanweisung zu erlassen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 9
Nein- Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
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