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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2008-113  

Betreff: Erlass einer Ausschreibungs- und Vergabeordnung als Dienstanweisung für die Gemeinde Bokel
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Jörg Bucher
Federführend:Strategische Steuerung   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Bokel Vorberatung
11.09.2008 
Nichtöffentliche Sitzung des Finanzausschusses Bokel      
Gemeindevertretung Bokel Entscheidung
18.09.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bokel ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Durch den Erlass des Mittelstandsförderungsgesetzes (MFG), der Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung – SHVgVO) und anderer vergaberechtlicher Vorschriften VOB, VOL und VOF ist eine Überarbeitung der bestehenden Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Bokel erforderlich.

Der Entwurf wurde auf Basis der Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Kreises Pinneberg vom Mai 2008 und des vom Gemeindeprüfungsamt herausgegebenen Musters einer Ausschreibungs- und Vergabeordnung erarbeitet.

 

Die deutliche Anhebung der Wertgrenzen nach § 3 des Entwurfes der Ausschreibungs- und Vergabeordnung ist Ausfluss des Erlasses des Mittelstandsförderungsgesetzes. Durch die Anhebung der Wertgrenzen bei der freihändigen Vergabe und bei den förmlichen Vergabeverfahren sollen die mittelständischen Unternehmen und Betriebe gefördert werden.

 

Hinzuweisen ist, dass Freihändige Vergaben bei Auftragssummen bis 29.999,99 € ohne Umsatzsteuer schriftliche Preisanfragen bei drei bis fünf Anbietern nach sich ziehen. Lediglich Aufträge mit Auftragssummen bis 999.99 € ohne Umsatzsteuer können ohne eine Preisanfrage vergeben werden. Bei zulässigen Preisanfragen innerhalb des vorgenannten Wertes ist ein förmliches Verfahren nicht notwendig. Daher kommen auch die zwingenden Folgen eines förmlichen Vergabeverfahrens (z.B. Einhaltung von Fristen, Pflicht zur Auftragserteilung, Aufhebung der Ausschreibung usw.) nicht zum Zuge.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, die anliegende Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Bokel als Dienstanweisung zu erlassen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

- entfällt -

Anlage/n:

Anlage/n:

Entwurf einer Ausschreibungs- und Vergabeordnung für die Gemeinde Bokel

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 EntwurfAusschreibungsbokel (140 KB)      

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