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Auszug - Bebauung in der Gärtnerstraße hier: Beratung über das weitere Vorgehen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Unger erläutert den Anwesenden den Sachverhalt zunächst anhand der Vorlage und berichtet über ein Gespräch mit dem Gutachter, der die Baugrunderkundung durchgeführt hat. Eine Bebauung wäre grundsätzlich möglich, allerdings müsste das Gelände größtenteils stark aufgefüllt werden. Hierbei müssen die nachbarschaftlichen Interessen der Grundstücke in der Bahnhofstraße bezüglich der Regenentwässerung berücksichtigt werden. Die Erarbeitung eines wasserwirtschaftlichen Konzeptes für Schmutz- und Regenwasser ist in diesem Fall sinnvoll und sollte im städtebaulichen Vertrag geregelt werden. Für die Anwesenden stellt sich die Frage, ob das vorhandene Pumpwerk die hinzukommenden Abwassermengen bewältigen kann. Des Weiteren sollten die notwendigen Schutzabstände zu den vorhandenen Bäumen ebenfalls im städtebaulichen Vertrag zum Ausdruck kommen. Grundsätzlich sind sich alle Ausschussmitglieder einig, die Bauleitplanung weiter zu verfolgen. Die Regelungen für die Straße in das Baugebiet und der Wendehammer mit den notwendigen Breiten und Größen, den Lärmschutz zur Bahn, Müllsammelplätze und weitere Themen werden im Zuge der Bauleitplanung betrachtet. Eine Bebauung der hinteren Grundstücke in der Bahnhofstraße könnte erfolgen, soweit die Grundstückseigentümer dies wünschen und sich anteilig an den Kosten der Bauleitplanung beteiligen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde beschließt die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für eine Bebauung in der Gärtnerstraße nördlich der vorhandenen Bebauung in der Bahnhofstraße, östlich der Bahnlinie und westlich der Gärtnerstraße und die Aufnahme der Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer / der Grundstückseigentümerin bezüglich des Abschlusses eines städtebaulichen Vertrages.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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