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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2016-154  

Betreff: Bebauung in der Gärtnerstraße
hier: Beratung über das weitere Vorgehen
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn Vorberatung
06.07.2016 
Sitzung des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn (offen)   
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
12.10.2016 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Seit geraumer Zeit wird im Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr sowie in der Gemeindevertretung Westerhorn über die Bebauung der Flurstücke 845, 846 und 847 in der Gärtnerstraße zwischen den Hausnummern 7 und 15 beraten. Für das Flurstück 845 liegt bereits ein genehmigter Bauantrag vor und die Bauarbeiten für ein Einfamilienhaus haben begonnen. Für das Flurstück 846 könnte ebenfalls ein Bauantrag eingereicht werden. Für das rund 8.200 qm große Flurstück 847 ist allerdings eine Bauleitplanung notwendig. Seitens der gemeindlichen Gremien wurde eine baugrundliche Erkundung gefordert, weil die Vermutung bestand, dass es dort sehr feucht ist und das Wasser nicht versickern kann. Dieses Gutachten liegt jetzt vor und trifft die folgende zusammenfassende Aussage: „Der obere pleistozäne Sand hat eine ausreichende Durchlässigkeit von Niederschlagswasser mittels Versickerungsmulden. Aufgrund der hohen Grundwasserspiegelstände ist in den tieferliegenden Bereichen eine Versickerung jedoch nur dann möglich, wenn das Gelände um mindestens 1 Meter aufgefüllt wird.“ Das bedeutet grundsätzlich, dass das Grundstück bebaut werden kann. Um darzustellen, wie eine mögliche Bebauung aussehen könnte, hat das dn-Stadtplanungsbüro einen Entwurf erarbeitet und in diesem Entwurf bereits eingearbeitet, was bei einer eventuellen Bauleitplanung zu beachten wäre. Angepasst werden müssten der Flächennutzungsplan sowie der Landschaftsplan, Lärmschutz zur Bahn wäre ebenso notwendig wie der Schutzabstand zum vorhanden nördlich belegenen Knick. Im Zuge der Bauleitplanung wäre die Verkehrsführung unter Berücksichtigung des Einmündungsbereiches in die Gärtnerstraße ebenfalls zu prüfen.

Sollten die gemeindlichen Gremien das Bauleitplanverfahren einleiten, müsste mit dem Eigentümer / der Eigentümerin bzw. mit dem Erschließer / der Erschließerin ein städtebaulicher Vertrag zur finanziellen Abwicklung des Verfahrens abgeschlossen werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde beschließt die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für eine Bebauung in der Gärtnerstraße nördlich der vorhandenen Bebauung in der Bahnhofstraße, östlich der Bahnlinie und westlich der Gärtnerstraße und die Aufnahme der Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer / der Grundstückseigentümerin bezüglich des Abschlusses eines städtebaulichen Vertrages.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Werden über einen abzuschließenden städtebaulichen Vertrag geregelt.

 


Anlage/n:

 

Bebauungskonzept

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 WES16001_12001_Konzept (9883 KB)      
Anlage 2 2 02.06.16_Baugrundvorerkundung (619 KB)      

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