Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - 1. Änderung der Richtlinien über die Bewilligung von Zuschüssen für Sport- und Jugendförderungsmaßnahmen sowie der Förderung kultureller Weiterbildung
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Amtsvorsteher Reimers erläutert den Sachverhalt und berichtet über die Beratung im Schul- und Sportausschuss am 19.05.2016.
Es besteht Einigkeit darüber, eine Förderung von 1.000€ pro Verein und Jahr festzusetzen.
Beschluss:
Der Amtsausschuss, beschließt die 1. Änderung der Richtlinien über die Bewilligung von Zuschüssen für Sport- und Jugendförderungsmaßnahmen sowie der Förderung kultureller Weiterbildung.
Insgesamt werden Zuschüsse i.H.v. 1000 € pro Jahr bereit gestellt. Sofern diese nicht ausgeschöpft werden sollten, kann von dem Höchstbetrag im Einzelfall abgewichen werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76