Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2016-075
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Sachverhalt:
Die Ursprungsfassung der Richtlinien über die Bewilligung von Zuschüssen für Sport- und Jugendförderungsmaßnahmen sowie der Förderung kultureller Weiterbildung enthält keinen Höchstbetrag für die Bezuschussung von Jugendleiterausbildungen der Vereine und Verbände. Um diese Förderung auf ein Maximum zu begrenzen, sollte ein Höchstbetrag pro Verein und Jahr in die Richtlinien aufgenommen werden. Es wird vorgeschlagen, die Bezuschussung auf 250 EUR pro Jahr und Verein zu begrenzen.
Beschlussvorschlag:
Der Schul- und Sportausschusses des Amtes Hörnerkirchen empfiehlt dem Amtsausschuss, die 1. Änderung der Richtlinien über die Bewilligung von Zuschüssen für Sport- und Jugendförderungsmaßnahmen sowie der Förderung kultureller Weiterbildung zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Aufwand zur Förderung von Jugendleiterausbildungen wird bei vier Vereinen im Amtsbezirk Hörnerkirchen auf maximal 1.000 EUR pro Jahr begrenzt.
Anlage/n:
Entwurf zur 1. Änderung der Richtlinien über die Bewilligung von Zuschüssen für Sport- und Jugendförderungsmaßnahmen sowie der Förderung kultureller Weiterbildung
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Anlagen: | |||||
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1 | 1. Änderung der Richtlinien (13 KB) |
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