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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2016-075  

Betreff: 1. Änderung der Richtlinien über die Bewilligung von Zuschüssen für Sport- und Jugendförderungsmaßnahmen sowie der Förderung kultureller Weiterbildung
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Hinnerk Goos
Federführend:FB 302 Bürgerservice - Schulen, Sport, Kultur   
Beratungsfolge:
Schul- und Sportausschuss - Amt Hörnerkirchen Vorberatung
19.05.2016 
Sitzung des Schul- und Sportausschusses Hörnerkirchen geändert beschlossen   
Amtsausschuss Hörnerkirchen Entscheidung
09.06.2016 
Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Ursprungsfassung der Richtlinien über die Bewilligung von Zuschüssen für Sport- und Jugendförderungsmaßnahmen sowie der Förderung kultureller Weiterbildung enthält keinen Höchstbetrag für die Bezuschussung von Jugendleiterausbildungen der Vereine und Verbände. Um diese Förderung auf ein Maximum zu begrenzen, sollte ein Höchstbetrag pro Verein und Jahr in die Richtlinien aufgenommen werden. Es wird vorgeschlagen, die Bezuschussung auf 250 EUR pro Jahr und Verein zu begrenzen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Schul- und Sportausschusses des Amtes Hörnerkirchen empfiehlt dem Amtsausschuss, die 1. Änderung der Richtlinien über die Bewilligung von Zuschüssen für Sport- und Jugendförderungsmaßnahmen sowie der Förderung kultureller Weiterbildung zu beschließen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Aufwand zur Förderung von Jugendleiterausbildungen wird bei vier Vereinen im Amtsbezirk Hörnerkirchen auf maximal 1.000 EUR pro Jahr begrenzt.

 


Anlage/n:

 

Entwurf zur 1. Änderung der Richtlinien über die Bewilligung von Zuschüssen für Sport- und Jugendförderungsmaßnahmen sowie der Förderung kultureller Weiterbildung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Änderung der Richtlinien (13 KB)      

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