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Auszug - 1. Änderung der Richtlinien über die Bewilligung von Zuschüssen für Sport- und Jugendförderungsmaßnahmen sowie der Förderung kultureller Weiterbildung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Reimers trägt den Sachverhalt vor und führt aus, dass im Zuge der Neufassung der Richtlinien über die Bewilligung von Zuschüssen für Sport- und Jugendförderungsmaßnahmen auch über die Aufnahme eine Deckelung für Jugendleiterausbildungen in Höhe von 1.000 EUR beraten wurde. Diese Deckelung ist aber nicht in die Richtlinien aufgenommen worden. Nun liegen Anträge über diesen Betrag vor und es besteht Handlungsbedarf. Nach einer kurzen Beratung wird darüber abgestimmt, dass eine Deckelung bis zu einer Höhe von 1.000 EUR insgesamt für alle Vereine in die Richtlinie aufgenommen werden soll.
Beschlussvorschlag:
Der Schul- und Sportausschusses des Amtes Hörnerkirchen empfiehlt dem Amtsausschuss, die 1. Änderung der Richtlinien über die Bewilligung von Zuschüssen für Sport- und Jugendförderungsmaßnahmen sowie der Förderung kultureller Weiterbildung zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja- Stimmen: 5
Nein- Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Herr Richter erklärt, dass er der Neufassung der Richtlinie seinerzeit nur unter der Voraussetzung zugestimmt hat, dass auch über die Aufnahme einer Förderung für die Fahrt zu deutschen Meisterschaften beraten wird. Die Verwaltung sollte hierzu einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten.
Einige Ausschussmitglieder vertreten die Auffassung, dass dieser Vorschlag seinerzeit abgelehnt wurde.
Herr Reimers erklärt, dass die Verwaltung den Sachverhalt überprüfen wird.
Anmerkung der Verwaltung:
Aus der Niederschrift des Schul- und Sportausschusses vom 17.09.2013 geht hervor, dass kontrovers über die Abschaffung der Förderung von Fahrten zu Meisterschaften diskutiert wurde. Es ist im Beschlussvorschlag auch festgehalten, dass die Mitglieder des Ausschusses zu diesem Punkt weiteren Beratungsbedarf haben. Sobald die Ergebnisse der weiteren Beratungen vorliegen, sollte erneut über die Angelegenheit entschieden werden. Ein entsprechender Auftrag an die Verwaltung wurde nicht protokolliert. Weitere Beratungsergebnisse liegen der Verwaltung nicht vor.
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