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Auszug - Aufstellung des B-Planes Nr. 12 der Gemeinde Westerhorn für ein Gebiet im "Fasanenweg" südlich des "Fasanenweges" und westlich der "Dorfstraße" a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Harry Unger als Vorsitzender des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr informiert die Anwesenden über das Aufstellungsverfahren des B-Planes Nr. 12 der Gemeinde Westerhorn und weist auf die Vorlage und die bisherige Beratung im Ausschuss hin. Als letzter Beschluss soll der Satzungsbeschluss für den B-Plan Nr. 12 gefasst werden.
Beschluss:
- Die während der öffentlichen Auslegung und der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfes des B-Planes Nr. 12 der Gemeinde Westerhorn für ein Gebiet im „Fasanenweg“ südlich des „Fasanenweges“ und westlich der „Dorfstraße“ verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung und erneuten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 und § 4 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen Stellungnahmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeinde Westerhorn den B-Plan Nr. 12 der Gemeinde Westerhorn für ein Gebiet im „Fasanenweg“ südlich des „Fasanenweges“ und westlich der „Dorfstraße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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