Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2016-050
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Sachverhalt:
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Westerhorn für ein Gebiet im „Fasanenweg“ südlich des „Fasanenweges“ und westlich der „Dorfstraße“ ist in der Zeit vom 28. Januar 2016 bis zum 14. Februar 2016 eine erneute öffentliche Auslegung und die dazu gehörende erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 und § 4 BauGB mit verkürzter Auslegungs- und Beteiligungsfrist als letzter Schritt des Bauleitplanverfahrens vor dem Satzungsbeschluss durchgeführt worden. Weitergehende relevante Stellungnahmen im Nachgang zur regulär durchgeführten Auslegung und Beteiligung wurden nicht abgegeben. Bezüglich der Einwände des Sielverbandes wurde am 17. Februar 2016 ein Gespräch mit Vertretern des Verbandes geführt und eine Einigung für dieses Gebiet erzielt, das in die aktuellen Unterlagen bereits eingearbeitet worden ist. Für die Zukunft muss im Rahmen der Regenwasserbeseitigung in neuen Baugebieten eine umfangreichere Lösung erarbeitet werden. Die lärmschutzrechtlichen Bedenken des Kreises wurden ebenfalls in die Unterlagen eingearbeitet.
Nach Beendigung der Auslegung und der Beteiligungsfrist für die Behörden und Träger öffentlicher Belange hat das Planungsbüro die endgültige Abwägungsunterlage erstellt sowie die B-Plan-Unterlagen aktualisiert, so dass einer abschließenden Beschlussfassung nun nichts mehr im Wege steht.
Beschlussvorschlag:
- Die während der öffentlichen Auslegung und der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfes des B-Planes Nr. 12 der Gemeinde Westerhorn für ein Gebiet im „Fasanenweg“ südlich des „Fasanenweges“ und westlich der „Dorfstraße“ verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung und erneuten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 und § 4 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen Stellungnahmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeinde Westerhorn den B-Plan Nr. 12 der Gemeinde Westerhorn für ein Gebiet im „Fasanenweg“ südlich des „Fasanenweges“ und westlich der „Dorfstraße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
Werden über den bestehenden städtebaulichen Vertrag geregelt.
Anlage/n:
Abwägungsunterlage
aktualisierte Planzeichnung
mit Legende und textlichem Teil
aktualisierte Begründung
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