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Auszug - Aufstellung des B-Planes Nr. 12 der Gemeinde Westerhorn für ein Gebiet im "Fasanenweg" südlich des "Fasanenweges" und westlich der "Dorfstraße" a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Harry Unger verweist zunächst auf den in der Vorlage dargestellten Sachverhalt und geht hierbei insbesondere auf die Anregungen und Bedenken des Sielverbandes Kremper Au ein. Mit dem Verband hat am 17. Februar dieses Jahres ein klärendes abschließendes Gespräch im Amtshaus Hörnerkirchen stattgefunden. Der Verband hat mit der stetig steigenden Versiegelung von Flächen durch den Neubau von Wohnhäusern Probleme mit der Ableitung des Regenwassers, das nach heutigen technischen Verhältnissen nach starken Regenereignissen zu schnell in der Kremper Au und nachfolgend am Schöpfwerk und in der Stör landet und letztendlich zu vermehrtem Hochwasser führen kann. Im Bereich des B-Planes Nr. 12 werden in Absprache mit dem Sielverband keine größeren Maßnahmen wie Regenrückhalt notwendig, aber für die Entwicklung von künftigen Baugebieten wird ein gemeindliches Regenwasserkonzept notwendig. Vorstellen könnte man sich einen Regenrückhalt bzw. Rückstaumöglichkeiten an der Kremper Au im Bereich der Gemeinde Westerhorn auf einem gemeindeeigenen Grundstück nordöstlich der Klärteichanlage.
Beschlussvorschlag an die Gemeindevertretung:
- Die während der öffentlichen Auslegung und der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfes des B-Planes Nr. 12 der Gemeinde Westerhorn für ein Gebiet im „Fasanenweg“ südlich des „Fasanenweges“ und westlich der „Dorfstraße“ verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung und erneuten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 und § 4 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen Stellungnahmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeinde Westerhorn den B-Plan Nr. 12 der Gemeinde Westerhorn für ein Gebiet im „Fasanenweg“ südlich des „Fasanenweges“ und westlich der „Dorfstraße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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