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Auszug - Aktualisierung der Straßenbaubeitragssatzung
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Wortprotokoll |
Herr Knaak erklärt, dass rechtlich eine Satzungsänderung zur Erhöhung der Straßenausbau- beiträge jederzeit möglich ist. Zur Beantwortung der Anfrage aus der Stadtvertretung vom 08.12.2015 teilt er mit, dass erst im Jahre 2019 die Abrechnung der Danziger Straße und des Erlengrundes erfolgen wird. Danach wäre eine Änderung der Straßenausbausatzung möglich, ohne die bereits geplanten Straßen anders abzurechnen.
Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis, es werden keine Anträge gestellt.
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