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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt für folgende Bereiche: - Gewerbe Nord/östlich Lutzhorner Landstr./nördlich Friedhof - Nahversorgung Nord/Wohngebietserweiterung/westlich Lutzhorner Landstr. - Regenrückhaltung B-46/östlichWeidkamp - Endwidmung Bahnfläche/An der Bahn/VCP - Umwandlung SO Altenheim/Brunnenstraße - Umwandlung SO Rathaus/Bahnhofstraße - Umwandlung SO Schule/SO Einzelhandel/Aug.-Christen-Str. - SO Altenheim/Marktstraße hier: Aufstellungsbeschluss  

Sitzung des Bauausschusses Barmstedt
TOP: Ö 9
Gremium: Bauausschuss Barmstedt Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 02.11.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
VO/2015-215 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt für folgende Bereiche:
- Gewerbe Nord/östlich Lutzhorner Landstr./nördlich Friedhof
- Nahversorgung Nord/Wohngebietserweiterung/westlich Lutzhorner Landstr.
- Regenrückhaltung B-46/östlich Weidkamp
- Endwidmung Bahnfläche/An der Bahn/VCP
- Umwandlung SO Altenheim/Brunnenstraße
- Umwandlung SO Rathaus/Bahnhofstraße
- Umwandlung SO Schule/SO Einzelhandel/Aug.-Christen-Str.
- SO Altenheim/Marktstraße
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Uwe Dieckmann
Federführend:Bürgerdienste und gesellschaftliche Angelegenheiten   
 
Wortprotokoll

 

Herr Dieckmann erläutert die einzelnen Maßnahmen der 3.Änderung des F-Planes anhand eines Lageplanes. Auf Nachfrage von Herrn Welk erklärt er, dass die Verwaltung für mögliche Gewerbeansiedlungen bereits eine Vorauswahl an umsetzbaren Flächen getroffen hat.

 

Frau Döpke berichtet aktuell aus der Tagung für Gewerbeplanung in Itzehoe. Danach besteht für Barmstedt auch ohne direkte Autobahnanbindung noch Hoffnung auf Gewerbeflächenausweisung. r die Genehmigung von Gewerbeflächen ist von Vorteil, wenn die Kommune eine Planung vorweisen kann, die Eigentumsverhältnisse der Flächen geklärt sind und eine gute Verkehrsanbindung gegeben ist. Die Frist zur Einreichung der Anträge auf Gewerbeflächenausweisung läuft bis zum 15.11. Danach gehen die Anträge zur Beratung an die Kreistage.   

 

Danach trägt Herr Dieckmann die Maßnahmen der 4. Änderung des F-Planes vor.

 

Dem Antrag, die 3.und 4.Änderung des F-Planes zur Beratung in die Fraktionen zu geben und eine Beschlussfassung im nächsten Bauausschuss anzustreben, wird zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

-einstimmig dafür-

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