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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den B-Plan Nr. 12 der Gemeinde Westerhorn für ein Grundstück im Fasanenweg südlich des "Fasanenweges" und westlich der "Dorfstraße" a) Genehmigung des Planentwurfes b) Beteiligung der Öffentlichkeit / Auslegungsbeschluss c) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  

Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung Westerhorn Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 08.10.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gemeindezentrum Lindenhof
Ort: Bahnhofstraße 25, 25364 Westerhorn
VO/2015-222 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den B-Plan Nr. 12 der Gemeinde Westerhorn für ein Grundstück im Fasanenweg südlich des "Fasanenweges" und westlich der "Dorfstraße"
a) Genehmigung des Planentwurfes
b) Beteiligung der Öffentlichkeit / Auslegungsbeschluss
c) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Bürgerdienste und gesellschaftliche Angelegenheiten   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Karl ist befangen und verlässt gem. § 22 GO den Sitzungsraum.

Herr Unger stellt den Sachverhalt vor.

Nach einer ausführlichen Diskussion wurden folgende Änderungswünsche r diesen Entwurf des B-Planes geäert:

-          Der Text „Erhaltungsfestsetzungen für einen Baum“ auf Seite 11 Nr. 5.1 soll gestrichen werden.

-          Der folgende Absatz auf Seite 11 Nr. 5.2 soll ebenfalls gestrichen werden:
Die Fläche zum Erhalt ist zu der angrenzenden Baufläche dauerhaft durch einen mind. 0,80 m hohen Zaun abzugrenzen. Diese Festsetzung stellt sicher, dass der gesetzliche geschützte Knick nicht in die Gartennutzung der neuen Anwohner einbezogen wird.


Beschluss 1:
Die Gemeindevertretung Westerhorn beschließt die Änderungen für den Entwurf des B-Planes.

Abstimmung:
Einstimmig dafür (12)

Beschluss 2:

  1. Der Entwurf unter Berücksichtigung der Änderungen des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Westerhorn für ein Gebiet im Fasanenweg südlich des „Fasanenweges und westlich der „Dorfstraße“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Planes unter Berücksichtigung der Änderungen und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig dafür (12)

 

Herr Karl betritt den Sitzungsraum. Die Beschlüsse werden bekanntgegeben.

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