Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2015-222  

Betreff: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den B-Plan Nr. 12 der Gemeinde Westerhorn für ein Grundstück im Fasanenweg südlich des "Fasanenweges" und westlich der "Dorfstraße"
a) Genehmigung des Planentwurfes
b) Beteiligung der Öffentlichkeit / Auslegungsbeschluss
c) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Bürgerdienste und gesellschaftliche Angelegenheiten   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn Vorberatung
09.09.2015 
Sitzung des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
08.10.2015 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Für den B-Plan Nr. 12 der Gemeinde Westerhorn für das genannte Gebiet im Fasanenweg sind die Unterlagen so weit vorbereitet, dass der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden kann und daraufhin die öffentliche Auslegung erfolgen kann und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden kann. Die Voraussetzungen für die Aufstellung des B-Planes im beschleunigten Verfahren sind erfüllt, so dass eine frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2  BauGB nicht erforderlich ist.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Westerhorn für ein Gebiet im Fasanenweg südlich des „Fasanenweges“ und westlich der „Dorfstraße“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten für die Planung werden über den abgeschlossenen städtebaulichen Vertrag abgerechnet.

 


Anlage/n:

 

Planentwurf

Entwurf der Legende

Entwurf der textlichen Festsetzungen

Entwurf der Begründung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 WES15003_11003 Planz (127 KB)      
Anlage 2 2 WES15003_11002_Begründung (598 KB)      
Anlage 3 3 WES15003_11004 Legende (265 KB)      
Anlage 4 4 WES15003_11005 Text (54 KB)      

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner