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Vorlage - VO/2015-222
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Sachverhalt:
Für den B-Plan Nr. 12 der Gemeinde Westerhorn für das genannte Gebiet im Fasanenweg sind die Unterlagen so weit vorbereitet, dass der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden kann und daraufhin die öffentliche Auslegung erfolgen kann und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden kann. Die Voraussetzungen für die Aufstellung des B-Planes im beschleunigten Verfahren sind erfüllt, so dass eine frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB nicht erforderlich ist.
Beschlussvorschlag:
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Westerhorn für ein Gebiet im Fasanenweg südlich des „Fasanenweges“ und westlich der „Dorfstraße“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für die Planung werden über den abgeschlossenen städtebaulichen Vertrag abgerechnet.
Anlage/n:
Planentwurf
Entwurf der Legende
Entwurf der textlichen Festsetzungen
Entwurf der Begründung
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | WES15003_11003 Planz (127 KB) | |||
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2 | WES15003_11002_Begründung (598 KB) | |||
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3 | WES15003_11004 Legende (265 KB) | |||
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4 | WES15003_11005 Text (54 KB) |
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