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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den B-Plan Nr. 13 der Gemeinde Westerhorn für ein Gebiet in der "Dorfstraße" westlich der Straße "Im Hufeisen" und südlich des "Birkenweges / Heßberg" a) Genehmigung des Planentwurfes b) Beteiligung der Öffentlichkeit / Auslegungsbeschluss c) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  

Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn
TOP: Ö 9
Gremium: Gemeindevertretung Westerhorn Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 08.10.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gemeindezentrum Lindenhof
Ort: Bahnhofstraße 25, 25364 Westerhorn
VO/2015-135 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den B-Plan Nr. 13 der Gemeinde Westerhorn für ein Gebiet in der "Dorfstraße" westlich der Straße "Im Hufeisen" und südlich des "Birkenweges / Heßberg"
a) Genehmigung des Planentwurfes
b) Beteiligung der Öffentlichkeit / Auslegungsbeschluss
c) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Bürgerdienste und gesellschaftliche Angelegenheiten   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Unger stellt den Sachverhalt vor.

Herr Höft berichtet aus der Sitzung des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr vom 09.09.2015.


Beschluss:

  1. Der Entwurf des B-Planes Nr. 13 der Gemeinde Westerhorn für ein Gebiet in der „Dorfstraße“ westlich der Straße „Im Hufeisen“ und südlich des Birkenweges / Heßberg“ und die Begründung werden mit folgenden Änderungen in den vorliegenden Fassungen gebilligt:

 

-          Traufhöhe (TH) komplett herausnehmen (in der Planzeichnung sowie in der dazugehörenden Legende Festsetzungen gem. § 9 BauGB) und die

-          Firsthöhe (FH) entsprechend auf 8 Meter abzusenken (in der Planzeichnung sowie in der dazugehörenden Legende Festsetzungen gem. § 9 BauGB),

-          Änderung der Zahl der Vollgeschosse auf II (in der Planzeichnung sowie in der dazugehörenden Legende Festsetzungen gem. § 9 BauGB)

-          Keine Festsetzungen für die Dächer (Textliche Festsetzungen gemäß § 84 Abs. 1 LBO (Schleswig-Holstein) unter Punkt III. 1..
 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig dafür (13)

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