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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Neufassung einer Benutzungs- und Entgeltordnung für die Sportanlagen der Stadt Barmstedt  

Sitzung des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport Barmstedt
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Kultur, Schule und Sport Barmstedt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 05.10.2015 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 19:58 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
Zusatz: Für die Mitglieder des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport findet bereits um 18.30 Uhr eine nichtöffentliche Begehung der Stadtbücherei Barmstedt statt.
VO/2015-251 Neufassung einer Benutzungs- und Entgeltordnung für die Sportanlagen der Stadt Barmstedt
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Hinnerk Goos
Federführend:FB 302 Bürgerservice - Schulen, Sport, Kultur   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Krämer trägt den Sachverhalt vor und erutert, dass nach drei intensiven Gesprächsrunden ein Vorschlag erarbeitet wurde, der den politischen Gremien der Stadt Barmstedt zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird. Der Vorschlag sieht vor, dass die Sportvereine sich ab dem Haushaltsjahr 2016 pro erwachsenem Mitglied mit  6,50 EUR pro Jahr an den Kosten der Sportanlagen beteiligen. Grundlage für die Berechnung sind die Mitgliedszahlen die zum 01.01. eines jeden Jahres an den Landessportverband Schleswig-Holstein e.V. und den Kreissportverband Pinneberg e.V. gemeldet werden. Die Tennisgemeinschaft Barmstedt wird von dieser Regelung ausgenommen, da sie nur einen Hallenteil in der Schulstraße an vier Monaten im Jahr nutzt und eine Beteiligung unverhältnismäßig wäre. Die Erhebung der Entgelte soll über einen Vertrag erfolgen und für beide Seiten über einen Zeitraum von fünf Jahren festgeschrieben werden. Frau Krämer bittet um Beratung und Beschlussfassung.


Herr Christian Schönfelder erklärt, dass mit diesem Vorschlag ein Verfahren gefunden wurde, der den Verwaltungsaufwand in den Sportvereinen und der Verwaltung so gering wie möglich hält. Auch aus diesem Grund wird von der Unterscheidung zwischen aktiven und passiven Mitglieder abgesehen. Die Verwaltungsvereinfachung soll als Argumentation gegenüber dem Prüfungsamt des Kreises Pinneberg dienen, die als maßvolles Entgelt die Erhebung von 20.000 EUR von den Sportvereinen fordert. Die FWB stimmt der Vorlage zu, da der Vorschlag als gemeinsamer Konsens erarbeitet wurde. Die FWB hätte sich dennoch gewünscht, dass den Sportvereinen dieses Entgelt erspart geblieben wäre. Herr Schönfelder wünscht sich, dass nach Ablauf des Vertrages wieder auf die Erhebung von Entgelten für die Nutzung der Sportanlagen verzichtet werden kann.

 

Herr Herbert Flick führt aus, dass über diese Thematik ausgiebig diskutiert wurde. Der gefundene Kompromiss wird an der Haltung der BALL-Fraktion nichts ändern. Die BALL-Fraktion hält das Thema Sportförderung für außerordentlich wichtig und wird daher an ihrer wahlaussage festhalten und der Einführung des Entgeltes nicht zustimmen.

 

Herr Patrick Laas begrüßt den gemeinsamen Vorschlag, obwohl er auch weiterhin von dem Instrument des Entgeltes für die Nutzung der Sportanlagen nicht überzeugt ist. Er stimmt der Vorlage zu, damit sich alle Gruppen an der desolaten Haushaltslage der Stadt Barmstedt beteiligen.

 

Herr Robert Petersen macht deutlich, dass er vor dem Hintergrund der defizitären Haushaltslage keine andere Wahl sieht, als der Einführung eines Entgeltes für die Nutzung der Sportanlagen zuzustimmen.

 

Herr Peter Jessen zeigt sich über den gemeinsamen Vorschlag ebenfalls erfreut. Für nicht so erfreulich hält er, dass eine ursprüngliche Ablehnung nicht revidiert werden könnte. Er hätte sich gewünscht, dass die BALL-Fraktion den gemeinsamen Vorschlag mitträgt und so ein einstimmiger Beschluss gefasst worden wäre.

 

Frau Krämer begrüßt ebenfalls das Angebot der Vereine und führt aus, dass auch sie sich ein einstimmiges Abstimmungsergebnis gewünscht hätte.

 

 


Beschlussvorschlag:

  1. Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport empfiehlt der Stadtvertretung folgende Regelung zu beschließen:

Die Sportvereine beteiligen sich ab dem Haushaltsjahr 2016 pro erwachsenem Mitglied mit 6,50 EUR pro Jahr an den Kosten der Sportanlagen auf Grundlage der Meldung der jährlichen Mitgliedszahlen. Die Tennisgemeinschaft Barmstedt wird von dieser Regelung ausgenommen. Die Erhebung der Entgelte erfolgt über einen Vertrag und wird für beide Seiten über einen Zeitraum von fünf Jahren festgeschrieben. Ab dem Haushaltsjahr 2021 ist über den Sachverhalt erneut zu beraten und zu beschließen. 

  1. Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport empfiehlt der Stadtvertretung die Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Sportanlagen der Stadt Barmstedt vorbehaltlich einer Absprache mit den betroffenen Vereinen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis zu 1.):

 

Ja- Stimmen: 6

Nein- Stimmen: 2

Enthaltungen: 0

 

 

Abstimmungsergebnis zu 2.):

 

Ja- Stimmen: 8

Nein- Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

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