Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Erhebung von Schulkostenbeiträgen für die Förderzentren "Geistige Entwicklung" des Kreises Pinneberg gem. § 111 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes; hier: Abschluss eines öffentlich-rechlichen Vertrages mit dem Kreis Pinneberg  

Sitzung des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport Barmstedt
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Kultur, Schule und Sport Barmstedt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 05.10.2015 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 19:58 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
Zusatz: Für die Mitglieder des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport findet bereits um 18.30 Uhr eine nichtöffentliche Begehung der Stadtbücherei Barmstedt statt.
VO/2015-245 Erhebung von Schulkostenbeiträgen für die Förderzentren "Geistige Entwicklung" des Kreises Pinneberg gem. § 111 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes; hier: Abschluss eines öffentlich-rechlichen Vertrages mit dem Kreis Pinneberg
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Hinnerk Goos
Federführend:FB 302 Bürgerservice - Schulen, Sport, Kultur   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Uwe Dieckmann trägt den Sachverhalt vor und erklärt, dass der Kreis Pinneberg seit dem 01.01.2013r die Schülerinnen und Schüler, die den Förderzentren „Geistige Entwicklung“ des Kreises Pinneberg zugewiesen sind, Schulkostenbeiträge nach dem Schulgesetz erhebt. Die Rechtmäßigkeit der Erhebung von diesen Schulkostenbeiträgen wird von den Kommunen bestritten. Derzeit führen bereits der Kreis Dithmarschen sowie der Kreis Herzogtum Lauenburg Musterklagen zu den entsprechenden Rechtsfragen. Das Verwaltungsgericht hat in der mündlichen Verhandlung die Klagen der Kreise abgewiesen und gleichzeitig zu erkennen gegeben, dass es die Berufung zulassen wird. Mit dem Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages soll das gemeinsame Ziel verfolgt werden aus prozess- und verwaltungsökonomischen Gesichtspunkten, die sich aus diesen Verfahren ergebende Klärung der Rechtsfragen gegen sich gelten zu lassen und auf den Klagewege zu verzichten.
 

Herr Christian Schönfelder kritisiert, dass der Kreis Pinneberg durch die Hintertür versucht, den Kommunen des Kreises zusätzliche Belastungen aufzubürden. 60.000 EUR pro Jahr sind in Anbetracht der desolaten Haushaltslage der Stadt Barmstedt eine ehebliche Summe. Mit Zahlung der Kreisumlage sind solche Kosten seiner Auffassung nach bereits abgedeckt.


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport empfiehlt der Stadtvertretung aus prozess- und verwaltungsökonomischen Gesichtspunkten den Abschluss des öffentlich- rechtlichen-Vertrages mit dem Kreis Pinneberg.

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Ja- Stimmen: 8

Nein- Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner