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Auszug - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den B-Plan Nr. 13 der Gemeinde Westerhorn für ein Gebiet in der "Dorfstraße" westlich der Straße "Im Hufeisen" und südlich des "Birkenweges / Heßberg" a) Genehmigung des Planentwurfes b) Beteiligung der Öffentlichkeit / Auslegungsbeschluss c) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Unter Hinweis auf den Sachverhalt in der Vorlage erklärt der Vorsitzende des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr, Herr Harry Unger, den Anwesenden zunächst das bisherige Bauleitplanverfahren, bevor über die im Zusammenhang mit der Entwurfs- und Auslegungsplanung erstellten Unterlagen beraten wird. Den Anwesenden werden die Planunterlagen und die dazu gehörenden Unterlagen ausführlich erläutert und vorgestellt. Nach ausführlicher Diskussion sprechen sich die Mitglieder des Ausschusses dafür aus, der Gemeindevertretung zu empfehlen, die folgenden im Entwurf vorhandenen Festsetzungen zu ändern bzw. zu entfernen:
- Traufhöhe (TH) komplett herausnehmen (in der Planzeichnung sowie in der dazugehörenden Legende – Festsetzungen gem. § 9 BauGB) und die
- Firsthöhe (FH) entsprechend auf 8 Meter abzusenken (in der Planzeichnung sowie in der dazugehörenden Legende – Festsetzungen gem. § 9 BauGB),
- Änderung der Zahl der Vollgeschosse auf II (in der Planzeichnung sowie in der dazugehörenden Legende – Festsetzungen gem. § 9 BauGB)
- Keine Festsetzungen für die Dächer (Textliche Festsetzungen gemäß § 84 Abs. 1 LBO (Schleswig-Holstein) unter Punkt III. 1..
Unter Berücksichtigung dieser Änderungen stimmt der Ausschuss den folgenden Beschlussempfehlungen wie angegeben zu.
Beschlussvorschlag an die Gemeindevertretung:
- Der Entwurf des B-Planes Nr. 13 der Gemeinde Westerhorn für ein Gebiet in der „Dorfstraße“ westlich der Straße „Im Hufeisen“ und südlich des Birkenweges / Heßberg“ und die Begründung werden unter Berücksichtigung der im Sachverhalt dargestellten gewünschten Änderungen in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind unter Berücksichtigung der im Sachverhalt dargestellten gewünschten Änderungen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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