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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Einrichtung einer Verpflichtungsermächtigung zur Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr  

Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt
TOP: Ö 7
Gremium: Hauptausschuss Barmstedt Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Di, 01.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
VO/2015-195 Einrichtung einer Verpflichtungsermächtigung zur Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Jan Fröhlich
Federführend:Bürgerdienste und gesellschaftliche Angelegenheiten   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diese Angelegenheit wurde bereits in der Sitzung des Hauptausschusses am 26.5.15 im Rahmen der Haushaltsberatungen behandelt. Es sollten weitere Informationen erfolgen; die nach Meinung von Herrn Behrens noch nicht ausreichend sind.

Die CDU-Fraktion hat folgenden Fragenkatalog entwickelt, der zunächst beantwortet werden soll:

 

Inwieweit wurde die Alternative der Beschaffung eines gebrauchten Fahrzeuges durchgerechnet.

Welche finanzielle Belastung würde hier zum Tragen kommen?

Inwieweit können zusätzliche Fördermittel vom Kreis oder Land für ein zwingend benötigtes Löschfahrzeug beantragt werden?

Ist eine Förderung für 2017 sicherer als eine unsichere Förderung 2016?

Gibt es noch eine kleinere Version eines Erstlöschfahrzeuges? (z.B. kommt auch ein TLF 2000 in Frage?)

Wir bitten um Vorlage des langfristigen Bedarfsplanes der Feuerwehr für die vorhandenen Fahrzeuge, damit hier auch ggf. erforderliche Folgeinvestitionen betrachtet werden können.

Inwieweit ist ein ergänzender bzw. überlappender Brandschutz mit Nachbarwehren in den Bedarfsplan der Feuerwehr mit aufgenommen worden?

 

 

Herr Schönfelder gibt zu Bedenken, dass man mit einer solchen Verpflichtungsermächtigung (VE) bereits Haushaltsmittel für 2016 bindet, ohne die Haushaltslage 2016 und weitere notwendige Investitionen zu kennen. Er fragt, ob ein erster Vorentwurf des Haushaltes noch in 2015 erstellt werden kann, um zur Finanzierung notwendige Kreismittel noch fristgemäß in 2015 beantragen zu können. Fraglich ist, ob Zuschussanträge ohne eine vorliegende VE und ohne konkretes Angebot / Kaufentscheidung möglich sind.

Herr Hansen erklärt für die SPD-Fraktion, dass die Fragen durch die Verwaltung ausreichend beantwortet wurden und seine Fraktion einer VE zustimmen würde.

Herr Dr. Thiel erklärt, dass seine Fraktion einer VE zustimmen würde.

 

Es wird vorgeschlagen, diese Angelegenheiten auf die Hauptausschuss-Sitzung am 29.9. zu vertagen. Die Verwaltung wird gebeten, bis dahin die Fragen der CDU-Fraktion zu beantworten.


 


 

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