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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - 2. Änderung des B-Planes Nr. 55 für das Gebiet südlich der Straße "Am Wasserwerk", östlich "Nappenhorn", westlich der "Großendorfer Straße" und nördlich "Der neue Weg" hier: Aufstellungsbeschluss  

Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
TOP: Ö 7
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 09.06.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:12 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
VO/2015-105 2. Änderung des B-Planes Nr. 55 für das Gebiet südlich der Straße "Am Wasserwerk", östlich "Nappenhorn", westlich der "Großendorfer Straße" und nördlich "Der neue Weg"
hier: Aufstellungsbeschluss
     
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Ortwin Schmidt erläutert den Sachverhalt sowie die Beratung im Bauausschuss am 27.04.2015.

 

Herr Dr. Thiel erklärt, dass die BALL-Fraktion wird dem Aufstellungsbeschluss zustimmen wird obwohl die Ausweisung eines Spielplatzes fehlt.

Herr Axel Schmidt weist darauf hin, dass es sich um die Änderung einer Gewerbefläche in eine Wohnbaufläche handelt und bittet um Prüfung, um Rechtsansprüche der Eigentümer aufgrund der Nutzungsänderung auszuschließen.

 

Herr Dieckmann berichtet über die derzeitigen Grundstücksverhandlungen. Er wird die Planentwürfe bereits diesem Protokoll beigen. Einen Rechtsanspruch der Eigentümer schließt er aus.

 


Beschluss:

 

Vereinfachtes Verfahren gem. § 13a BauGB

  1. Der B-Plan Nr. 55 für das Gebiet südlich der Straße „Am Wasserwerk“, östlich „Nappenhorn“ westlich der „Großendorfer Straße“ und nördlich „Der neue Weg“ soll wie folgt geändert werden: Der ehemals als eingeschränktes Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO festgesetzte Bereich soll in ein allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO geändert werden. Das Verfahren wird im Sinne des § 13a BauGB (vereinfachtes Verfahren) durchgeführt.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Büro dn-stadtplanung GbR in Barmstedt ebenso wie mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:19

Nein- Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BAR_12002_Entwurf (408 KB)      
Anlage 2 2 BAR_12002_Entwurf_luftbild (8450 KB)      

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