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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen  

Sitzung des Finanzausschusses Brande-Hörnerkirchen
TOP: Ö 6
Gremium: Finanzausschuss Brande-Hörnerkirchen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 28.05.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:32 - 21:41 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Landhaus Mehrens
Ort: Rosentwiete 34, 25364 Brande-Hörnerkirchen
VO/2015-110 Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Stefanie Vähling
Federführend:Strategische Steuerung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Frau Buchner stellt die Vorlage vor.
Die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Brande- Hörnerkirchen wird Paragraph für Paragraph durchgegangen.

Folgende Änderungen sind einzupflegen:

 

§ 2 Nr. 5

Abschluss von Leasing-Verträgen, soweit der monatliche Mietzins 100,00 €

(die Gesamtleistung 2.500,00 €) nicht übersteigt,

 

§ 2 Nr. 12 Satz 2

Über die erteilten Einvernehmensentscheidungen ist in der Gemeindevertretung zu berichten.

 

§ 3 Abs. 1 Satz 1

Die oder der Gleichstellungsbeauftragte der im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft mit dem Amt Hörnerkirchen geschäftsführenden Stadt Barmstedt, kann an den Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse teilnehmen.

 

§ 4 Abs. 1 Nr. c

Aufgaben:

Umweltschutz, Naturschutz und Landschaftspflege, Beteiligung an der Bauleitplanung, Abwasserbeseitigung, soweit umwelttechnische Bereiche

betroffen sind.

 

§ 6 Abs. 1 Satz 1

Die oder der Vorsitzende beruft bei Bedarf eine Versammlung der Einwohner und Einwohnerinnen ein.

 

§ 6 Abs. 5 Satz 3

Die Niederschrift wird von der oder dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung und der Protokollführerin oder dem Protokollführer unterzeichnet und ist allen Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern zur Verfügung zu stellen.

 

§ 9 Abs. 1 Satz 4

Im Bekanntmachungshinweis wird darauf hingewiesen, dass die entsprechenden Informationen im Bürgerbüro Hörnerkirchen und im Rathaus Barmstedt eingesehen werden können.


Beschluss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen inklusive der o.g. Änderungen zum 01.08.2015 zu beschließen.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Ja- Stimmen:7

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

Kontakt & Öffnungszeiten

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Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

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