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Auszug - Kostenerstattung durch die Stadt Barmstedt hinsichtlich der Erweiterung des Gas- und Stromnetzes der Stadtwerke Barmstedt im Zuge der Sanierung der Lutzhorner Straße (K2)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende erläutert die umfangreiche Vorlage.
Allgemein wird festgestellt, dass die Beschlüsse der Stadtvertretung für die Verlegung von Rohren im I. BA K2 und die spätere Rücknahme mit der Unsicherheit bezüglich der Ausweisung von Bau- und/oder Gewerbeflächen an der K2 zusammenhingen. Zur Frage, ob die Kosten durch die Stadtwerke oder durch den Haushalt der Stadt getragen werden, stehen eine Stellungnahme der Stadtwerke sowie ein Rechtsgutachten zur Verfügung. Es wird Kritik hinsichtlich der mangelnden Kommunikation zwischen den Spitzen der beteiligten Bereiche sowie hinsichtlich der Kosten für das Rechtsgutachten.geübt. Ferner wird nach den Kosten für dieses Gutachten gefragt (Anmerkung der Verwaltung: Rechnung liegt bisher nicht vor – Angaben werden nachgereicht). Insgesamt sollten durch die vorsorgliche Verlegung Kosten für eine spätere nachträgliche und damit sehr kostenträchtige Nachrüstung vermieden werden. Jetzt geht es sowohl um die Übernahme der Kosten für den gestoppten I. BA in Höhe von rd. 18.000 Euro sowie um die Beauftragung der Stadtwerke zur Verlegung von Lehrrohren im II. Bauabschnitt. Derzeit ist lt. Herrn Freyermuth aufgrund der ausstehenden Mittelfreigabe des Landes noch nicht bekannt, wann mit dem II. Bauabschnitt begonnen wird. Er benötigt eine klare Beauftragung.
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Es wird vorgeschlagen, weitere Informationen zu einer möglichen Ausweisung von Bau-/Gewerbegebieten an der K2 einzuholen, im Bauausschuss zu beraten und spätestens in der Sitzung der Stadtvertretung am 31.3.15 einen Beschluss zu fassen.
Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt, dass die Kosten des I. BA in Höhe von 18.000 Euro bei den Stadtwerken verbleiben. Eine Entscheidung über die Übernahme bzw. Bereitstellung der Mittel für die Verlegung von Lehrrohren an der K2 spätestens in der Stadtvertretung am 31.3.2015 zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 8
Nein- Stimmen: 0
Enthaltungen: 1
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