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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Erhebung von Sportstättennutzungsgebühren für den Erwachsenensport  

Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt
TOP: Ö 8
Gremium: Hauptausschuss Barmstedt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 26.01.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:59 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
VO/2014-381 Erhebung von Sportstättennutzungsgebühren für den Erwachsenensport
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Hinnerk Goos
Federführend:Bürgerdienste und gesellschaftliche Angelegenheiten   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Dr. Thiel und Herr Hansen erklären sich als Vorstandmitglieder eines betroffenen Vereins als befangen nach § 22 GO. Herr Dr. Thiel wird für diesen TOP durch Herrn Welk vertreten.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass dieser Punkt bereits im zuständigen Fachausschuss beraten wurde. Da der Hauptausschuss die Verwaltung mit der Überprüfung der Erhebung von Nutzungsgebühren beauftragt hatte, muss auch hier eine weitere Beratung erfolgen.

 

Das Ergebnis der Prüfung hat die Verwaltung in der Vorlage zusammengefasst.


Es wird kritisiert, dass die Verwaltung vor Erstellung der Vorlage keine Gespräche mit den Sportvereinen gehrt hat. Die besondere Stellung von Sportvereinen für die Gesellschaft wird hervorgehoben. Die Argumente der Vereine sind nachzuvollziehen.

 

Herr Behrens kritisiert, dass bei der Vorlage von Sportstätten die Rede sei, das GPA jedoch eine maßvolle Beteiligung von Erwachsenen an den Kosten der Sporthallen fordert. Man sollte sich gegenüber dem GPA und dem Land die Argumente der Sportler zu eigen machen und darauf hinwirken, dass diese Forderungen einer Kostenbeteiligung aus dem Maßnahmenkatalog gestrichen werden. 

 

Herr Michael Schönfelder erklärt, dass die Kosten für den Erwachsenensport nach seiner Auffassung zu kaufmännisch berechnet worden sind. Herr Schönfelder erklärt, dass die Sporthallen ausschließlich für die Schulen gebaut wurden.ren die Vereine nicht in den Hallen, stünden sie nachmittags leer. Die Mehrkosten, die sich durch die Nutzung der Sportvereine ergeben, sind gegenüber dem Leerstand ausschließlich Kosten für Wasser, Energie und Reinigung. Dass die Stadt Barmstedt diese Kosten nicht von den Sportvereinen erhebt, ist für ihn die Anerkennung dafür, wie sehr sich die Sportvereine für ihre Kommune engagieren. Herr Schönfelder führt aus, dass die FWB-Fraktion die Erhebung einer Nutzungsgehr für den Erwachsenensport ablehnt und stellt folgende Anträge:

 

  1.   Die Stadt Barmstedt erhebt von den ortsansässigen Sportvereinen in gewohnter Praxis weiterhin keine Gebühren für die Nutzung der Sporthallen und Sportplätze.
     
  2.   Sollte der Antrag zu 1. abgelehnt werden, wird die gesamte Thematik erneut im zuständigen Ausschuss beraten, nachdem zuvor die betroffenen ortsansässigen Sportvereine im ausreichenden Maße angehört wurden.

 


Herr Ernst-Reimer Saß verweist auf die defizitäre Haushaltslage und die mögliche Gefahr, dass die Stadt Barmstedt unter den Rettungsschirm fällt und künftig Entscheidungen der Selbstverwaltung durch höhere Instanzen diktiert werden. Dieser Fall darf seiner Auffassung nach nicht eintreten. Herr Saß hebt ausdrücklich die hervorragende Arbeit der Barmstedter Sportvereine hervor und spricht ihnen dafür seine Anerkennung aus. Er merkt aber auch an, dass Bürgerinnen und Bürger, die nicht in Vereinen organisiert sind, benachteiligt würden, wenn keine Gebühr für die Kosten des Erwachsenensports erhoben würde.

 

Herr Welk erklärt, dass nach Auffassung der BALL-Fraktion die Vereine hervorragende Arbeit leisten und einen erheblichen Beitrag zur Integration erbringen. Die Ball-Fraktion spricht sich gegen eine Erhebung von Hallennutzungsgebühren aus.

 

Frau Bremer-Wilms ist für eine maßvolle Beteiligung der Vereine an den Kosten, um einen solidarischen Beitrag zur Haushaltsverbesserung zu leisten. 

 

Herr Joachim Baasch als Vertreter des BMTV führt aus, dass bei dieser Diskussion nicht Zahlen, sondern Werte im Vordergrund stehen sollten. Die Bedeutung der Sportvereine für die Stadt Barmstedt und die Gesellschaft kann mit Geld nicht aufgewogen werden. Eine Sportstättennutzungsgebühr eignet sich nach Auffassung des BMTV nicht, um den Haushalt der Stadt Barmstedt zu finanzieren. Auch Herr Dr. Thiel weist für den SSV Rantzau auf das besondere Engagement hin, das z. B. bereits vom Hamburger Fußballverband besonders ausgezeichnet wurde.

 

Allgemein wird vor einer weiteren Beratung eine ergebnisoffene Diskussion mit den Vereinen befürwortet.


Beschluss:

a) Die Stadt Barmstedt erhebt von den ortsansässigen Sportvereinen in gewohnter Praxis weiterhin keine Gebühren für die Nutzung der Sporthallen und Sportplätze.

 

b) Sollte der Antrag zu a. abgelehnt werden, wird die gesamte Thematik erneut im zuständigen Ausschuss beraten, nachdem zuvor die betroffenen ortsansässigen Sportvereine im ausreichenden Maße angehört wurden. Es ist eine ergebnisoffene Diskussion zu führen.


Abstimmungsergebnis:

Zu a.:

Ja- Stimmen:              3

Nein- Stimmen:              5

Enthaltungen:              0

 

Damit ist der Antrag abgelehnt und es wird über Antrag 2 abgestimmt:

 

Zu b.:

Ja- Stimmen:              7

Nein- Stimmen:              1

Enthaltungen:              0

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