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Auszug - Gewährung einer Fehlbetragszuweisung für das Haushaltsjahr 2013 Ergebnis der Prüfung des Antrags durch das Gemeindeprüfungsamt
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Wortprotokoll Beschluss |
Von der Mitteilungsvorlage wird Kenntnis genommen.
Sowohl Herr Busse als auch Herr Schönfelder erklären, dass evtl. über die Höhe der Straßenausbaubeiträge nachgedacht werden muss. Evtl. muss auch hier überlegt werden, die jeweils zulässigen Höchstsätze abzurechnen, um einer Kürzung bei der Berechnung der Fehlbetragszuweisung zu entgehen. Unglücklich ist es jedoch, wenn diese Änderung mitten im laufenden Sanierungsprogramm gültig wird. Inwieweit dies rückwirkend auf noch nicht abgerechnete Sanierungen angewendet werden kann, wäre zu prüfen. Herr Dr. Thiel merkt an, dass es keine gesetzliche Verpflichtung für die Anwendung des Höchstbetrages gibt, dies aber Auswirkungen auf die Zuweisung hat.
Er fragt an, wie das GPA auf eine Summe für entgangene Hallennutzungsgebühr für den Erwachsenen-Bereich von 20.000 Euro kommt. Herr Scharrel antwortet, dass es inzwischen Berechnungen des Fachamtes dazu gibt und diese in die Beratungen des Haushaltskonsolidierungsausschusses einfließen werden.
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