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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2014-209  

Betreff: Gewährung einer Fehlbetragszuweisung für das Haushaltsjahr 2013
Ergebnis der Prüfung des Antrags durch das Gemeindeprüfungsamt
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heinz Scharrel
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Kenntnisnahme
26.08.2014 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 14. Januar 2014 hat die Stadt Barmstedt einen Antrag auf Gewährung einer Fehlbetragszuweisung aus dem Kommunalen Bedarfsfonds gestellt. Grundlage sind der im Haushaltsjahr 2013 gegenüber dem Vorjahr 2012 um 345.038,90 EUR gestiegene Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt sowie der nicht abgedeckte aber als bedarfsdeckungsfähig anerkannte restliche Fehlbetrag aus dem Jahr 2012 in Höhe von 236.861,63 EUR. Das Antragsvolumen beläuft sich somit auf insgesamt 581.900,53 EUR.

 

Das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Pinneberg hat den Antrag auf Grundlage der Richtlinien zum Kommunalen Bedarfsfonds und der Hinweise des Innenministeriums zur Ausschöpfung der Einnahmemöglichkeiten und zur Beschränkung der Ausgaben geprüft. Das Ergebnis der Prüfung liegt zwischenzeitlich vor und ist dieser Vorlage mit der Bitte um Kenntnisnahme beigefügt.  

 

Im Ergebnis werden für das Haushaltsjahr 2013 insgesamt 87.572,00 EUR als vermeidbar angesehen und nicht als bedarfsdeckungsfähig anerkannt. Einschließlich des nicht abgedeckten Fehlbetrages aus dem Jahr 2012 ist somit ein Gesamtbetrag von 494.328,53 EUR zuwendungsfähig. Die Entscheidung über die Bewilligung der Fehlbetragszuweisung liegt beim Innenministerium. Mit einem Bewilligungsbescheid wird im November 2014 gerechnet. Die Förderungsquote wird auch erst zu diesem Zeitpunkt festgesetzt (für das Haushaltsjahr 2012 betrug die Quote 30,5 %).

 

Die Prüfungsbemerkungen sollten in die Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2015 einfließen. Bei entsprechender Berücksichtigung könnten die Abzugsbeträge zumindest reduziert werden.  

 

Für die im Jahr 2015 anstehende Antragsstellung für das Haushaltsjahr 2014 erfüllen die zurzeit festgesetzten Realsteuerhebesätze die Voraussetzungen nach den Richtlinien zum Kommunalen Bedarfsfonds. Voraussetzung für die Beantragung von Fehlbetragszuweisungen für die Jahre ab 2015 ist aber die Festsetzung der Realsteuerhebesätze wie folgt:

 

Grundsteuer A = 370 v. H. (wird bereits jetzt mit einem Hebesatz von 380 v. H. erfüllt),

Grundsteuer B = 390 v. H. (bedeutet eine Anhebung um 10 %-Punkte ab 2015),

Gewerbesteuer = 370 v. H. (bedeutet eine Anhebung um 10 %-Punkte ab 2015).   

 


Anlage/n:

Bericht des Gemeindeprüfungsamtes des Kreises Pinneberg über die Prüfung des Antrages der Stadt Barmstedt auf Gewährung einer Fehlbetragszuweisung für das Haushaltsjahr 2013

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bericht des Gemeindeprüfungsamtes (128 KB) PDF-Dokument (146 KB)    
Anlage 2 2 Anlage zum Bericht des Gemeindeprüfungsamtes (72 KB) PDF-Dokument (49 KB)    
Stammbaum:
VO/2014-209   Gewährung einer Fehlbetragszuweisung für das Haushaltsjahr 2013 Ergebnis der Prüfung des Antrags durch das Gemeindeprüfungsamt   Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   Mitteilungsvorlage Barmstedt
VO/2014-209-1   Gewährung einer Fehlbetragszuweisung für das Haushaltsjahr 2013 Ergebnis der Prüfung des Antrags durch das Gemeindeprüfungsamt   Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   Mitteilungsvorlage Barmstedt

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